Strafprozessordnung wird vereinheitlicht

publiziert: Mittwoch, 21. Dez 2005 / 13:13 Uhr

Bern - Statt 29 Strafprozessordnungen soll in der Schweiz künftig nur noch eine gelten.

Der Bundesrat hat seine Botschaft zur Vereinheitlichung der Strafverfolgung und zwei Gesetzesentwürfe verabschiedet.

Am 12. März 2000 haben Volk und Stände die Justizreform angenommen und damit dem Bund die Kompetenz erteilt, das Strafprozessrecht zu vereinheitlichen.

Heute kennt jeder Kanton seine eigene Ordnung. Zudem gibt es drei Bundesverfahren: Den Bundesstrafprozess, den Militärstrafprozess und das Verwaltungsstrafrecht.

Die Entwürfe zu einer Schweizerischem Strafprozessordnung (StPO) und einer Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (JStPO) sollen die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den Bundesstrafprozess ersetzen. Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit sollen die Rechtszersplitterung aufheben.

Wirksamere Bekämpfung der Kriminalität

Davon verspricht sich der Bundesrat eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität. Ein einheitliches Prozessrecht stelle auch für die Anwältinnen und Anwälte einen Gewinn dar und erleichtere den interkantonalen Personaleinsatz der Strafbehörden sowie die internationale Zusammenarbeit.

Die neue Kodifikation des Verfahrensrechts ist laut Justizminister Christoph Blocher ein «Jahrhundertvorhaben». Die Vorentwürfe sind mit rund 460 Artikeln sehr detailliert. So soll sichergestellt werden, dass die neuen Regeln möglichst rasch und ohne grosse Auslegungsprobleme angewandt werden können.

Die beiden Entwürfe knüpfen an bewährte Prozessordnungen an, sehen aber auch neue Regelungen vor, die bisher nicht oder nur in einzelnen Kantonen bekannt waren. Dazu gehört der Ausbau des Opportunitätsprinzips, das es den Strafbehörden erlaubt, in bestimmten Fällen auf eine Strafverfolgung zu verzichten.

(smw/sda)

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