Massnahmen gegen Pädokriminelle:

Strafregisterauszug für Lehrerstelle nötig

publiziert: Mittwoch, 23. Feb 2011 / 21:12 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 23. Feb 2011 / 23:13 Uhr
Neu sollen auch ausserberufliche Tätigkeiten verboten werden können.
Neu sollen auch ausserberufliche Tätigkeiten verboten werden können.

Bern - Pädokriminelle sollen künftig nicht mehr so leicht in Kontakt zu Kindern kommen - sei es im Beruf oder in Sportvereinen. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum steht die Ausweitung des Berufsverbots.

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Fälle von sexuellem Missbrauch hätten in letzter Zeit die Öffentlichkeit stark beschäftigt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Mit schärferen Regeln könnten nicht alle Fälle verhindert werden, dem Missbrauch in Familien etwa sei damit nicht beizukommen. Trotzdem seien die geplanten Verschärfungen ein wichtiger Schritt, um «schreckliche Taten zu verhindern, die uns alle fassungslos machen».

Tätigkeitsverbot statt Berufsverbot

Gemäss dem geltenden Gesetz kann ein Gericht einem Pädokriminellen nur berufliche Tätigkeiten verbieten. Neu sollen auch ausserberufliche Tätigkeiten verboten werden können - zum Beispiel Tätigkeiten in einem Sportverein oder bei den Pfadfindern.

Weiter soll ein Pädokrimineller auch dann nicht mehr als Lehrer arbeiten dürfen, wenn er sich in der Freizeit und nicht während der Arbeit an Kindern vergangen hat. Heute kann ein Berufsverbot nur bei einer Straftat verhängt werden, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit begangen wurde. Ein verurteilter Täter kann also unter Umständen als Lehrer arbeiten.

Die Tätigkeitsverbote sollen in erster Linie mit einem erweiterten Strafregisterauszug durchgesetzt werden. Wer sich auf eine Lehrerstelle bewirbt, müsste künftig der Bewerbung einen Strafregisterauszug beilegen. Dies würde für alle Personen gelten, die sich auf Tätigkeiten mit unmündigen oder anderen schutzbedürftigen Personen bewerben.

Kontakt- und Rayonverbot

Das neue Tätigkeitsverbot soll zudem durch ein Kontakt- und Rayonverbot ergänzt werden. Geschützt werden sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch kranke, behinderte und alte Personen. Mit dem Kontaktverbot könnten zum Beispiel auch Personen vor häuslicher Gewalt oder Stalking geschützt werden, sagte Sommaruga.

Die Vorlage des Bundesrates geht auf eine Motion zurück. Der Bundesrat schlägt eine Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes vor.

(ht/sda)

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