Strafurteile gegen 15 Fluchthelfer aufgehoben

publiziert: Dienstag, 3. Mrz 2009 / 15:19 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 3. Mrz 2009 / 16:30 Uhr

Bern - Die Schweiz hat ein weiteres dunkles Kapitel aus der Zeit des Nationalsozialismus geschlossen: 15 Personen, die zwischen 1938 und 1945 Flüchtenden die Einreise in die Schweiz ermöglichten oder ihnen beim Verlassen des Landes halfen, sind rehabilitiert.

Das Bundesgesetz zur Rehabilitierung stammt aus dem Jahre 2004.
Das Bundesgesetz zur Rehabilitierung stammt aus dem Jahre 2004.
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Die Strafurteile gegen sechs Frauen und neun Männer sind aufgehoben, wie die Rehabilitierungskommission der Bundesversammlung festgestellt hat. Die Fluchthelfer waren von zivilen oder militärischen Gerichten zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Am härtesten hatte es die Franzosen Pierre Amiel und Claude Schropff getroffen, die im Juni 1944 verhaftet worden waren und über zwei Monate hinter Gitter blieben. Die beiden Männer, die für die Fluchthilfe-Organisation CIMADE arbeiteten, hatten einer aus einem französischen Konzentrationslager geflüchteten Frau über die Schweizer Grenze geholfen.

Neben ihnen rehabilitiert worden sind die Schweizer Bürger Rosa Wüst, Martha Bloch, Gustave Michon, Emil Graf, Walter Mollenkopf, Hanny Meury, Maria Rohrer, Paul Uehlinger und Martha Uehlinger, die Deutschen Amalie Kuttler und Victor Rebholz, der Franzose Roger Choirat sowie der Pole Herz-Henri Dratwa. Auch sie waren für ihren selbstlosen Einsatz von der Schweizer Justiz mit Geld- oder Freiheitsstrafen belegt worden.

Nach dem seit 2004 geltenden Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer werden alle Personen rehabilitiert, die zur Zeit des Nationalsozialismus aus humanitären Gründen gegen die Gesetze verstossen haben. Die Kommission hat die Aufgabe, zu prüfen, ob konkrete Urteile aufgehoben worden sind.

(fest/sda)

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