Streit um Sozialhilfe in Berikon - Belege gefordert

publiziert: Mittwoch, 24. Jul 2013 / 12:33 Uhr
Detaillierte Aufzeichnung aller Ausgaben. (Symbolbild)
Detaillierte Aufzeichnung aller Ausgaben. (Symbolbild)

Berikon AG - Die Auseinandersetzung zwischen einem Sozialhilfebezüger und der aargauischen Gemeinde Berikon ist um ein Kapitel reicher. Damit der Mann nachträglich, wie vom Bundesgericht angeordnet, in den Genuss von Sozialhilfe kommt, muss er seine Ausgaben für die fragliche Zeit mit Belegen dokumentieren.

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Dies hat die Beschwerdestelle des kantonalen Sozialdienstes entschieden. Balz Bruder, Mediensprecher des aargauischen Departements Gesundheit und Soziales, bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Meldung der Lokalzeitung «Wohler Anzeiger».

Der Mann wird der Gemeinde nun detailliert aufzeigen müssen, welche Auslagen er im Zeitraum zwischen November 2011 und Januar 2013 gehabt hat. Dies ist auch im Sinne der Gemeinde Berikon. «Wir haben dies immer so gefordert», sagte die zuständige Gemeinderätin Rosmarie Groux (SP) auf Anfrage.

Der Fall des Sozialhilfebezügers von Berikon hatte Anfang Jahr schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Zugleich löste das Bundesgerichtsurteil landesweite Diskussionen um die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Einzelne Gemeinden, darunter auch Berikon, traten aus der SKOS aus.

Das Bundesgericht war im November 2012 zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde Berikon einem heute 22-jährigen Mann zu unrecht die Sozialhilfe strich, weil er jegliche Kooperation verweigert hatte.

Fehlender Beweis für Rechtsmissbrauch

Zuvor hatte bereits das Aargauer Verwaltungsgericht den Beschluss der Gemeinde aufgrund einer Beschwerde des Mannes aufgehoben. Das Gericht verfügte jedoch eine befristete Kürzung der Sozialhilfe. Die Gemeinde zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter - und unterlag.

Gemäss Bundesgericht sei die Streichung der Leistung nur bei einem «rechtsmissbräuchlichen Verhalten» möglich. Das müsse die Gemeinde beweisen können. Berikon hatte es jedoch unterlassen, die Schritte gegen den Mann mit Verfügungen juristisch abzusichern.

Der Mann bezieht seit 2008 Sozialhilfe. Er nahm wiederholt Gesprächstermine nicht wahr. Er verweigerte eine Ausbildung und eine Arbeitssuche. Der Mann hat der Gemeinde inzwischen den Rücken gekehrt und sich in einer anderen Gemeinde in der Region niedergelassen.

(bert/sda)

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Ungleich ist auch gleich
Nun muss jemand also "belegen", dass er nicht gratis existieren konnte.

Das finde ich von Amtes wegen gleich doppelt eine zynische Sauerei, denn der Staat ist doch der erste, der via Steueramt dem Bürger erklärt, dass es nicht möglich sei, ohne Geld zu leben und jedem ein fiktives Einkommen unterstellt, der keines hat.

Umgekehrt braucht es natürlich Belege. Der Kanton AG ist schon ein eigenartiger Verein.
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