Berufungsverfahren

Stürm-Komplize Portmann bestreitet Geiselnahme

publiziert: Donnerstag, 13. Dez 2001 / 11:17 Uhr

Frauenfeld - Am kommenden Donnerstag findet vor dem Thurgauer Obergericht die Berufungsverhandlung gegen Hugo Portmann statt. Das Bezirksgericht Münchwilen hatte ihn im März wegen Raub und Geiselnahme zu zehn Jahren Zuchthaus und Verwahrung verurteilt. Portmann bestreitet seine Schuld.

Der 42-jährige Portmann soll 1999 zusammen mit "Ausbrecherkönig" Walter Stürm und dem Mitangeklagten H.B. zwei Banküberfälle im Thurgau verübt haben. Portmann schweigt zu den Überfällen. Stürm verübte im September 1999 in der Untersuchungshaft Selbstmord.

Portmanns Pflichtverteidiger wird auch in der Berufungsverhandlung jegliche Tatbeteiligung abstreiten. Für das Fälschen eines Ausweises soll Portmann mit maximal einem Monat Gefängnis bestraft werden. Der Staatsanwalt fordert - wie im ersten Prozess - zehn Jahre Zuchthaus sowie Verwahrung.

Familie des Bankverwalters als Geiseln genommen

Gemäss Anklageschrift und Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen waren Portmann und H.B im März 1999 ins Haus eines Bankverwalters eingedrungen. Sie hatten dessen Frau und die beiden kleinen Kinder und später auch den Verwalter und einen Nachbarn als Geiseln genommen.

Der Verwalter hätte Portmann und seinen Kumpanen in die Bank führen sollen. Der Coup scheiterte, weil zur Tatzeit eine Sitzung des Verwaltungsrats in der Sirnacher Bank stattfand. Stürm war per Handy im Kontakt mit dem Duo.

Handy-Kontakt überwacht

Wenige Tage später überfielen Portmann und Stürm eine Bankfiliale in Horn. Sie erbeuteten rund 100'000 Franken. Weil die Polizei ihre Handys überwacht hatte, wurden beide noch am selben Tag fest genommen.

Der aus der Strafanstalt Realta in Cazis GR geflohene Portmann behauptet, im Ferienhaus der Familie Stürm in Urnäsch AR lediglich Unterschlupf gesucht zu haben. Die Polizei hatte ihn dort beim Geldzählen überrascht.

DNA-Spuren in Latexhandschuhen

Um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen, habe er im Ferienhaus Latexhandschuhe getragen. Diese Handschuhe mit seinen DNA-Spuren hatte die Polizei am Tatort in Sirnach gefunden. Gemäss Portmann soll ein anderer Täter sie dort hin mitgenommen haben.

Der Mitangeklagte H.B. bestreitet seine Beteiligung an der Geiselnahme ebenfalls. Statt fünf Jahre Zuchthaus fordert sein Verteidiger drei Monate Gefängnis wegen kleinerer Delikte.

(bb/sda)

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