ICC-Chefanklägerin will alten Fall neu aufrollen

Südossetien-Krieg 2008: Neue Ermittlungen

publiziert: Mittwoch, 14. Okt 2015 / 06:09 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 14. Okt 2015 / 08:22 Uhr
Der Internationale Strafgerichtshof hat der die Einleitung des Ermittlungsverfahren genehmigt.
Der Internationale Strafgerichtshof hat der die Einleitung des Ermittlungsverfahren genehmigt.

Den Haag - Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) will Ermittlungen zum Südossetien-Krieg zwischen Russland und Georgien im Jahr 2008 einleiten. Fatou Bensouda habe die Richter um die Genehmigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gebeten.

Dabei sollen mutmassliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht werden, teilte das Gericht in Den Haag am Dienstag mit. Seit 2008 wurden beim ICC bereits Vorermittlungen zu Südossetien geführt. Die Ermittlungen sollen sich nun auf den Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 10. Oktober 2008 erstrecken.

Bensouda hatte bereits am Donnerstag angekündigt, sich um eine Genehmigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bemühen zu wollen. Sie begründete ihren Antrag nun unter anderem mit der Tötung und Vertreibung georgischer Bewohner aus Südossetien. Ihren Angaben zufolge wurden mehr als 5000 Häuser zerstört und bis zu 18'500 Georgier vertrieben.

51 bis 113 Zivilisten seien bei den Aktionen der südossetischen Behörden, an denen möglicherweise auch russische Soldaten beteiligt gewesen seien, getötet worden. Untersucht werden sollen auch Angriffe auf georgische und russische Friedenstruppen durch südoesstische und georgische Soldaten.

120'000 Vertriebene

Russland und Georgien hatten im Sommer 2008 einen kurzen Krieg um die abtrünnigen georgischen Provinzen Abchasien und Südossetien geführt. Nach UNO-Angaben wurden mehrere hundert Menschen getötet und mehr als 120'000 vertrieben. Nach dem bewaffneten Konflikt erklärten beide Regionen ihre Unabhängigkeit von Georgien, Russland erkannte dies an.

Der ICC hatte im Jahr 2003 seine Arbeit aufgenommen, um seit dem Jahr 2002 begangene Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden, sofern eine Bestrafung der Täter in den betroffenen Ländern nicht abzusehen ist. Bislang wurden Ermittlungen zu Gräueltaten in acht afrikanischen Ländern eingeleitet. Sollte Bensoudas Antrag zu Südossetien angenommen werden, wäre es das erste Ermittlungsverfahren zu einem Konflikt ausserhalb Afrikas.

(sda)

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