Grundsatzvereinbarung unterzeichnet

Sulzer Medica unterzeichnete Vereinbarung mit US-Anwälte

publiziert: Samstag, 2. Feb 2002 / 13:57 Uhr / aktualisiert: Samstag, 2. Feb 2002 / 15:58 Uhr

Zürich - In den Verhandlungen mit den Klägeranwälten und Sulzer Medica ist in Cleveland im US-Bundesstaat Ohio eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet worden. Der Vergleich wurde gemäss Sulzer Medica erweitert und verbessert.

Genaue Angaben zu den Verbesserungen konnte Sulzer-Medica-Sprecher Andy Bantel auf Anfrage nicht machen.

Einzelklagen gegen Sulzer Medica sind weiterhin verboten, sagte Bantel. Auch die ehemalige Muttergesellschaft Sulzer sei in der Grundsatzvereinbarung enthalten. Firmensprecher Markus Niederhäuser konnte auf Anfrage jedoch noch keine weiteren Angaben machen.

Im Gegensatz zur ehemaligen Tochter Sulzer Medica ist Sulzer nicht vor Klagen geschützt. Sulzer steht aber auf dem Standpunkt, dass sie in den USA nicht haftbar ist für Schäden im Zusammenhang mit den verunreinigten Hüft- und Kniegelenkimplantaten.

(bb/sda)

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