Swissair-Frühpensionierte erhalten Recht

publiziert: Mittwoch, 7. Dez 2005 / 14:18 Uhr

Lausanne - Frühpensionierte ehemaliger Tochtergesellschaften der SAirGroup haben in einem Pilot-Prozess Recht erhalten. Laut Bundesgericht müssen SR Technics, Gate Gourmet und Swissport für ihre Rentenansprüche aus dem vereinbarten Sozialplan aufkommen.

Die Swissair hinterliess einen Scherbenhaufen auch für Frühpensionierte.
Die Swissair hinterliess einen Scherbenhaufen auch für Frühpensionierte.
Die SAirGroup hatte Mitte der 90er-Jahre zahlreiche Beschäftigte der drei Tochterfirmen frühpensioniert. Im Zuge der Nachlassstundung stellte die SAirGroup die vereinbarten Rentenzahlungen dann aber ein. Die Tochtergesellschaften weigerten sich in der Folge, dafür aufzukommen.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass SR Technics (3i plc und Star Capital), Gate Gourmet (Texas Pacific Group) und Swissport (Candover) für diese Verbindlichkeiten gerade stehen müssen. Mit ihren Urteilen haben die Lausanner Richter Beschwerden der drei Firmen abgewiesen und Entscheide der Genfer Justiz bestätigt.

Wie Rémy Pagani, Sekretär der Gewerkschaft SSP/VPOD gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, sollen die Betroffenen zwischen 100 000 und 150 000 Fr. erhalten. Der VPOD hatte früher bereits mitgeteilt, dass sich in der ganzen Schweiz rund 300 Personen in einer vergleichbaren Situation befinden.

Im Urteil zu SR Technics hält das Bundesgericht fest, dass die Rechte und Pflichten betreffend Arbeitnehmer gemäss Artikel 333 des Obligationenrechts von der SAirGroup auf die Tochtergesellschaft übergegangen sind. Insgesamt hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Zahlungspflicht der Tochterfirmen 26 Entscheide gefällt.

(lg/sda)

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