Swisscom-Beschwerde abgewiesen

publiziert: Mittwoch, 7. Feb 2007 / 12:57 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 7. Feb 2007 / 13:25 Uhr

Lausanne - Die Preise der Swisscom für die Übertragung von Festnetz-Nummern in den Jahren 2004 bis 2006 sind zu Recht halbiert worden. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. Die Cablecom erhält nun einen einstelligen Millionenbetrag zurück.

Die Preissenkung kostet die Swisscom einen einstelligen Millionenbetrag.
Die Preissenkung kostet die Swisscom einen einstelligen Millionenbetrag.
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Die Cablecom hatte 2004 bei der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) beantragt, den von der Swisscom Fixnet für die Übertragung einer Nummer verlangten Preis von 31 Fr. neu festzusetzen. Im vergangenen Juli senkte die ComCom die bisherige Gebühr auf 17.65 Fr. für 2004, 15.15 Fr. für 2005 und 11.90 Fr. für 2006.

Die ComCom war zum Schluss gekommen, dass die Swisscom in ihre Preisberechnung Kosten miteinbezogen habe, die sie gemäss Gesetz selber hätte tragen müssen. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Swisscom Fixnet nun abgewiesen.

Die Lausanner Richter weisen in ihrem Urteil zunächst den Einwand zurück, dass die ComCom zur Preisregulierung in diesem Bereich gar nicht zuständig sei. Die Preissenkungen als solche seien zwar erheblich, liessen sich aber methodisch rechtfertigen und würden der gesetzlichen Regelung entsprechen.

Erleichterter Wechsel

Insbesondere seien sie auch kostenorientiert. Der verfügte Preis halte zudem einem internationalen Vergleich stand. Die Senkung trage dazu bei, der Kundschaft den Wechsel der Anbieter zu erleichtern, wie dies das Fernmeldegesetz bezwecke.

Überdies gehe die Preisüberwachung davon aus, dass mit den verfügten Senkungen nun ein Niveau erreicht sei, das nicht missbräuchlich sei. Die Preissenkung kostet die Swisscom einen einstelligen Millionenbetrag, wie Konzernsprecher Christian Neuhaus bei Bekanntwerden des ComCom-Entscheides im Juli mitteilte.

(bert/sda)

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