TIR-Analyse zeigt massive kantonale Vollzugsunterschiede
Im Rahmen einer Medienkonferenz von heute (27.11.14) hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre umfassende Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2013 präsentiert.
Erneut brisante Erkenntnisse
Die TIR-Studie der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2013 birgt erneut brisante Erkenntnisse. Mit 1542 Tierschutzstrafverfahren wurde ein absoluter Höchstwert erzielt. Landesweit hat sich die Fallzahl in den letzten zehn Jahren verdreifacht, in den vergangenen 15 Jahren sogar verfünffacht.
Wie bereits in den Vorjahren liegen aus dem Kanton Bern mit 298 Fällen wiederum die meisten Strafverfahren vor. Hohe Fallzahlen melden erneut auch die Kantone Zürich (273) und St. Gallen (214). Der seit 2011 festzustellende Aufwärtstrend im Kanton Graubünden bestätigt sich erfreulicherweise auch 2013. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der geführten Tierschutzstrafverfahren von 70 auf 89. Dies entspricht gleich wie im Jahr 2012 einer Zunahme um 27 %. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Arbeit der seit 2010 bestehenden Fachstelle für Tierschutz zurückzuführen. Über spezielle Strukturen zur Verfolgung von Tierquälereien verfügen auch die Kantone Bern, St. Gallen, Graubünden, Zürich und Solothurn, die ebenfalls seit Jahren positive Ergebnisse aufweisen.
Zunahmen der Fallzahlen
Konstante Zunahmen der Fallzahlen verzeichnen auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern. In Basel-Stadt stieg die Zahl der Entscheide 2012 gegenüber dem Vorjahr um 400 % an und nahm 2013 erneut um 20 % zu. Zudem wurde von den 30 im Berichtsjahr geführten Strafverfahren kein einziges eingestellt oder nicht anhand genommen. Auch Luzern konnte 2013 gegenüber dem Vorjahr eine erneute Steigerung um 40 % verzeichnen.
In anderen Kantonen hingegen werden Tierschutzdelikte nach wie vor kaum verfolgt und bestraft. Sehr tiefe Fallzahlen liegen aus Glarus (2), Neuenburg (2), Genf (3), Jura (6) und Nidwalden (9) vor. Erfreulich ist jedoch, dass nun bereits im vierten Jahr in Folge kein einziger «Nuller-Kanton» zu verzeichnen ist.
Tierschutzverstösse noch immer bagatellisiert
Auch die Höhe der für Tierschutzverstösse ausgesprochenen Bussen und Geld- bzw. Freiheitsstrafen werden im aktuellen Gutachten analysiert. Der TIR-Bericht zeigt, dass die zuständigen Behörden den gesetzlichen Strafrahmen mit Bussen, die im Mittel bei 300 Franken liegen, und mit bedingten Geldstrafen, deren Mittelwert 20 Tagessätze beträgt, bei Weitem nicht ausschöpfen. Dadurch werden Tierschutzverstösse noch immer bagatellisiert. Etwas höher liegt der Mittelwert der Bussen in den Kantonen Aargau, Thurgau und Wallis mit je 400 Franken sowie jener der bedingten Geldstrafen in den Kantonen Zürich (43), Graubünden (30), St. Gallen (30) und Thurgau (30) und Aargau (25). Besonders tief waren die Bussen 2013 im Tessin mit einem Mittelwert von 100 Franken sowie in den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen und Solothurn mit je 200 Franken. In nur 19 ausschliesslich Tierschutzverstösse betreffenden Fällen wurde im Berichtsjahr eine unbedingte Geldstrafe verhängt, Freiheitsstrafen wurden keine ausgesprochen.
Studie auf die an Fischen begangenen Tierschutzverstösse
Ein besonderes Augenmerk legt die TIR bei ihrer diesjährigen Studie auf die an Fischen begangenen Tierschutzverstösse sowie auf die rechtliche Erfassung der Fischhaltung. Die Analyse zeigt auf, dass die entsprechenden Haltungsvorschriften ungenügend sind und die an Fischen verübten Delikte von den zuständigen Behörden immer noch bagatellisiert werden. Obwohl in der Schweiz schätzungsweise elfmal mehr Fische gehalten werden als bspw. Rinder, werden pro Jahr rund siebenmal mehr Rinderfälle gemeldet als Fischfälle. Die eingeschränkte Mimik und Kommunikation der Fische sowie das fehlende Wissen der Halter über die Bedürfnisse der verschiedenen Fischarten führen dazu, dass eine Vielzahl von tierschutzrelevanten Handlungen an Fischen nicht zur Anzeige gebracht bzw. erst gar nicht bemerkt wird, weshalb von einer hohen Dunkelziffer nicht geahndeter Verstösse auszugehen ist. Behörden und Bevölkerung sind für die Bedürfnisse der Fische zu wenig sensibilisiert. Das TIR-Gutachten greift zudem weitere tierschutzrelevante Themen rund um die Fische auf, wie etwa das Aquafarming oder die Qualzuchtproblematik.
Noch immer dringender Handlungsbedarf
Vielerorts besteht im Tierschutzstrafvollzug noch immer dringender Handlungsbedarf. Es ist völlig inakzeptabel, dass gewisse Kantone verbindliches Gesetzesrecht fast schon systematisch ignorieren und Tierquälereien nicht konsequent verfolgen und bestrafen. In einem Forderungskatalog hat die TIR die acht wichtigsten Postulate für eine wirksame Strafpraxis im Tierschutzrecht aufgelistet.
(li/Tier im Recht)
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