Keine korrekte Etikettierung

TIR hofft auf einen Durchbruch bei Pelzimportverbot

publiziert: Freitag, 19. Dez 2014 / 14:05 Uhr
99 Prozent der hierzulande verkauften Pelzwaren stammen aus Massenpelztierfarmen.
99 Prozent der hierzulande verkauften Pelzwaren stammen aus Massenpelztierfarmen.

2009 entschied sich das Parlament für eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte. Heute ist klar: Die Deklarationsverordnung erreicht ihr Ziel nicht. Im Parlament wird deshalb die Forderung nach einem konsequenten Einfuhr- und Vermarktungsverbot wieder laut - nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).

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2009 entschied sich das Parlament für eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte. Heute ist klar: Die Deklarationsverordnung erreicht ihr Ziel nicht. Im Parlament wird deshalb die Forderung nach einem konsequenten Einfuhr- und Vermarktungsverbot wieder laut - nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Die Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung) vom 7. Dezember 2012 weist über eineinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten am 1. März 2013 eine durchweg mangelhafte Bilanz aus. Der Textilindustrie war eine grosszügige Übergangsfrist für die korrekte Beschriftung von Produkten, die Pelzteile enthalten, eingeräumt worden. Diese ist am 1. März 2014 abgelaufen. Anzugeben sind seither jeweils Tierart, Herkunft und Gewinnungsart sämtlicher zum Verkauf angebotener Felle.

Deklarationsverordnung praktisch wirkungslos

Wie Stichproben von Medien und Tierschutzorganisationen sowie die Kontrollen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergaben, erweist sich die Deklarationspflicht sowohl hinsichtlich der Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch in Bezug auf die Pelzverkäufe als wirkungslos. Die Branche zeigt bislang wenig Interesse an der korrekten Umsetzung der Verordnung, was angesichts der geringen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen nicht überrascht. Aber selbst bei korrekter Etikettierung bieten die schwammigen Angaben zum Produkt kaum wertvolle Anhaltspunkte für einen bewussten Kaufentscheid. Auch zeigt sich, dass das Verkaufspersonal die Käuferschaft häufig mittels irreführender Auskünfte zum Kauf animiert. So unterstützt die Schweizer Bevölkerung unwissentlich Haltungsformen und Tötungsmethoden, die nach eidgenössischem Recht als Tierquälerei bestraft würden.

Die TIR bemüht sich deshalb nach wie vor aktiv um ein konsequentes Import- und Vermarktungsverbot. Bereits 2009 hat sie in einem ausführlichen Rechtsgutachten dargelegt, dass einem entsprechenden Verbot aus Sicht der internationalen Handelsbestimmungen nichts entgegenstünde. Die Auffassung der TIR hat sich im Rahmen der Beurteilung eines Einfuhr- und Vermarktungsverbots für Robbenerzeugnisse auf EU-Ebene durch die WTO bestätigt.

Aufgrund des erneuten Anstiegs der Pelzverkaufszahlen haben sich die TIR und weitere Tierschutzorganisationen wieder vermehrt diesem bedeutenden Tierschutzproblem zugewandt und Fakten rund um die Deklarationspflicht gesammelt. Diese wurden in der Hoffnung auf Unterstützung einzelnen Parlamentariern vorgelegt.

Zwei Vorstösse eingereicht

In der laufenden Wintersession wurden im Parlament nun gleich zwei Vorstösse zu dieser Thematik eingereicht, die in der Folge zunächst vom Bundesrat zu beantworten sind. Die Interpellation «Pelzbericht. Zusätzliche Informationen» von Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP/BE) verlangt von der Regierung zusätzliche Auskünfte rund um die Deklarationspflicht und unterbreitet dem Bundesrat die konkrete Frage, ob er die Deklaration angesichts der ernüchternden Resultate der Stichprobenkontrollen nach wie vor als ausreichend erachtet.

Das Postulat «Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern» von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) beauftragt den Bundesrat, Alternativen zur Deklaration für Pelzprodukte zu prüfen, damit der Einfuhr und dem Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten Einhalt geboten werden kann. Insbesondere soll ein Verbot des Inverkehrbringens entsprechender Produkte beurteilt werden.

Umsetzung längst überfällig

Das Tierschutzgesetz ermächtigt den Bundesrat schon heute, den Import von Pelzerzeugnissen, die in tierquälerischer Weise gewonnen wurden, zu untersagen. Die TIR freut sich über die Wiederaufnahme des Themas durch das Parlament und hofft, dass hiermit der entscheidende Anstoss zur Umsetzung des längst überfälligen Import- und Vermarktungsverbots entsprechender Produkte erfolgt ist.

(li/Tier im Recht)

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