Trotz Schuldspruch

TV-Starlet Nabilla muss nichts ins Gefängnis

publiziert: Donnerstag, 19. Mai 2016 / 22:15 Uhr
Ein Gericht verurteilte die 24-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis, davon sechs Monate ohne Bewährung.
Ein Gericht verurteilte die 24-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis, davon sechs Monate ohne Bewährung.

Nanterre - Das französische TV-Sternchen Nabilla Benattia ist wegen zweier Messerangriffe auf ihren Freund zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die 24-jährige französisch-schweizerische Doppelbürgerin muss aber nicht ins Gefängnis.

Ein Gericht im westfranzösischen Nanterre verurteilte die 24-Jährige am Donnerstag zu zwei Jahren Gefängnis, davon sechs Monate ohne Bewährung. Zugleich stellte es jedoch klar, dass das Reality-TV-Starlet im Zuge einer Vollzugslockerung nicht hinter Gitter müsse.

Das Gericht entschied jedoch, dass sich die Verurteilte psychologischen Beistand holen müsse. Die junge Frau hatte es durch ihren Ausspruch «Allô, non mais allô quoi» (etwa: «Hallo, nein, also hallo, was») in der französischen Reality-Show «Anges de la téléréalité» zu einiger Berühmtheit gebracht. Ihr Satz wurde sogar von der Werbung aufgegriffen, darunter für Ikea.

Der Prozess fand grosses Medieninteresse. Die Angeklagte, die in Frankreich unter ihrem Vornamen Nabilla bekannt ist, erschien mit blond gesträhnten Haaren, Sonnenbrille, grauem Jackett zur schwarzen Hose und einem rosafarbenen Handy in der Hand im Gericht.

«Ich bin keine Mörderin»

Das Opfer - ihr 29-jähriger Freund Thomas Vergara - sass ihr im Gerichtssaal gegenüber. «Ich hatte nicht vor, ihm wehzutun», sagte Nabilla vor dem Richter. «Ich bin keine Mörderin.»

Sie hatte ihrem Freund am 6. November 2014 während eines heftigen Streits in einem Hotelzimmer in Boulogne-Billancourt bei Paris schwere Stichverletzungen im Brustkorb zugefügt. Vor Gericht erklärte die junge Frau nun, das Messer sei im Streit «unglücklich» in den Körper ihres Freundes eingedrungen.

Nach dem Angriff war Nabilla festgenommen worden und verbrachte fast sechs Wochen in Untersuchungshaft. Zunächst wurde sie wegen «versuchter Tötung» angeklagt, dann nur noch wegen «schwerer vorsätzlicher Gewalt».

Das Starlet kam unter Auflagen aus der Haft frei. Sie durfte das Land nicht verlassen und ihr Opfer nicht kontaktieren. Daran hielt sie sich jedoch nicht: In den sozialen Medien tauschten die beiden Liebeserklärungen aus.

Nicht das erste Mal zugestochen?

In dem Prozess ging es auch um einen weiteren Vorfall, der sich bereits im August 2014 ereignet hatte: Vergara war damals durch ein Messer im Rücken verletzt worden. Er selbst behauptet, er sei auf ein Grillwerkzeug gefallen.

Nabilla räumte nun ein, es habe einen Kampf zwischen den beiden gegeben, in dem sie ihn geschubst habe. Dabei müsse sich Vergara den Rücken aufgeschürft haben.

Nabilla hatte ihren Freund 2013 bei einer Reality-Show kennengelernt. Die beiden führten seither eine äussert turbulente Beziehung. Vergara habe der Frau, die er liebe, längst verziehen, sagte sein Anwalt Thierry Fradet. Dennoch halte sein Mandant an seiner Nebenklage fest. Er verlange aber keine Entschädigung.

(kjc/sda)

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