Taxifahrer-Tötung: «Unglückliche Verkettung»

publiziert: Freitag, 5. Okt 2007 / 10:37 Uhr / aktualisiert: Freitag, 5. Okt 2007 / 15:00 Uhr

Zürich - Im Zusammenhang mit der Tötung eines Taxifahrers in Wetzikon hat die Zürcher Justiz über den Stand der Abklärungen informiert. Nach bisherigem Kenntnisstand ist das Tötungsdelikt «eine unglückliche Verkettung von Ereignissen».

Notter will die Abklärungen auf einen längeren Zeitraum ausdehnen.
Notter will die Abklärungen auf einen längeren Zeitraum ausdehnen.
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Die Hintergründe der Tat, aber auch die Vorgeschichte des mutmasslichen Täters werden nun genau unter die Lupe genommen. Denn dieser Mann, ein der Justiz und der Psychiatrie bestens bekannter, als gefährlich geltender 53-jähriger Schweizer, hätte zur Tatzeit gar nicht auf freiem Fuss sein dürfen.

Im Zentrum der Abklärungen stehen vier Themenkreise, wie Brunner und der stellvertretende Generalsekretär am Obergericht, Anton Schärer, ausführten. Die Ergebnisse der Abklärungen sollen Ende Jahr vorliegen. Fuss sein dürfen.

Verfügung im Fokus

Unter anderem wird die Verfügung des Obergerichts vom 23. August unter die Lupe genommen. Es ordnete an, den Mann in Sicherheitshaft zu nehmen. Dabei stützte es sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das den Mann als gefährlich einstufte. War die Anordnung klar? Wie gingen das Amt für Justizvollzug und die Kantonspolizei damit um?

Ziel der Abklärungen ist es, herauszufinden, ob irgendwo im System oder im Verhalten von Beteiligten Fehler geschahen, wie Brunner sagte. Aufgrund der Untersuchung könne dann beurteilt werden, ob und wo Verbesserungen erfolgen müssen. Dabei handle es sich um Vorabklärungen und nicht um ein Strafverfahren, betonte Brunner.

Zehnmal eingewiesen

Im Auftrag von Justizdirektor Markus Notter bezieht die Oberstaatsanwaltschaft auch den Zeitraum von 2002 bis 2007 in die Abklärungen mit ein. Dadurch wird die Vorgeschichte des Falles beleuchtet.

Aus diesen Daten wird klar, dass der Beschuldigte am 1. September bereits zum zehnten Mal in eine Klinik eingewiesen wurde. Bereits 2002 war er als unzurechnungsfähig erklärt worden.

Ausschreibung unerwähnt

Die Oberstaatsanwaltschaft will überdies die Frage klären, wieso die Polizei die bestehende Ausschreibung im Verhaftsrapport unerwähnt liess.

Weiter werden mögliche Unterlassungen seitens der Mitarbeitenden des Amts für Justizvollzug abgeklärt, nachdem diese durch Dritte vom Aufenthaltsort des Gesuchten erfahren hatten.

(ht/sda)

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