Teilweise Unverständnis über Grillverbot

publiziert: Sonntag, 30. Jul 2006 / 15:20 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 1. Aug 2006 / 17:47 Uhr

Zürich - Vor dem 1. August herrscht Partystimmung. Doch in mehreren Kantonen darf wegen der Trockenheit nicht grilliert werden. Nicht alle halten sich daran: In Zürich musste die Polizei 60 Mal intervenieren, in St. Gallen siebenmal.

7 Meldungen im Zusammenhang
Im Kanton Zürich gilt seit Samstag 12 Uhr mittags ein striktes Feuerverbot - inklusive Grillieren mit Holzkohle. Bis am Mittag wurden bei der Kantonspolizei rund 40 Verstösse gemeldet, bei der Stadtpolizei etwa 20. Weil sie sich uneinsichtig verhielten, wurde eine Handvoll Personen verzeigt.

Die Meldungen betrafen überwiegend Fälle von Grillieren, aber auch verbotenes Abbrennen von Feuern und Feuerwerk, wie die Polizei mitteilte. Der weitaus grösste Teil der Leute sei einsichtig gewesen und habe das Feuer gelöscht, sagte der Sprecher der Kantonspolizei.

Appell an Vernunft

«Wir appellieren an die Vernunft der Leute», sagte auch die Sprecherin der Stadtpolizei. Doch es sei keine einfach Aufgabe, weil in den meisten Kantonen um Zürich herum kein solches Verbot bestehe und bei vielen Leuten deshalb das Verständnis fehle.

Auch in den Kantonen St. Gallen, Glarus und Appenzell Innerrhoden gilt ein allgemeines Feuerverbot. In diesen Kantonen scheint das Verbot jedoch kaum zu Problemen zu führen. Ob die Leute einsichtiger sind oder bloss nicht von den Nachbarn verraten werden, ist unklar.

In St. Gallen eingehalten

Fest steht lediglich, dass die Polizei in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus bisher kein einziges Mal intervenieren musste. «Wir haben keine einzige Meldung von einem Verstoss erhalten», sagte der Sprecher der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden auf Anfrage.

Im Kanton St. Gallen wurde das angeordnete Feuerwerks- und Feuerverbot nach Angaben der Polizei nicht ganz, jedoch mehrheitlich gut eingehalten. Die Polizei musste lediglich in sieben Fällen intervenieren, wie sie mitteilte. Die Fehlbaren müssen mit einer Busse rechnen.

Verbot trotz Regenfälle

Das Feuerverbot im Kanton St. Gallen gilt trotz vereinzelter Regenfälle. Eine Neubeurteilung der Lage werde erst erfolgen, wenn eine deutliche Entspannung der Situation eingetreten sei, heisst es in der Mitteilung.

(ht/sda)

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