Teilweiser Freispruch für Generalunternehmer

publiziert: Mittwoch, 3. Sep 2008 / 23:54 Uhr

Arbon - Ein Bau-Generalunternehmer aus Egnach TG ist der mehrfachen Veruntreuung schuldig gesprochen worden. Dagegen hat ihn das Bezirksgericht vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freigesprochen.

Der Fall war mehrmals ein Thema im «Kassensturz». (Archivbild)
Der Fall war mehrmals ein Thema im «Kassensturz». (Archivbild)
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 60 Franken und einer Geldbusse von 1000 Franken, ersatzweise 16 Tagen Freiheitsstrafe. Die Forderungen der geschädigten Bauherren verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Der Staatsanwalt hatte 30 Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässigem Betrug oder 20 Monate wegen Veruntreuung gefordert. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt.

Der Bauunternehmer hat in den letzten Jahren mehrfach Berichte der Zeitschrift «Beobachter» und der TV-Sendung «Kassensturz» ausgelöst. Dagegen wehrte er sich mehrmals mit superprovisorischen Verfügungen. Er hatte 2003 drei Bauherren mit unfertigen und baulich mangelhaften Häusern sitzen lassen. Diese hatten zuvor hohe Abschlagszahlungen geleistet und blieben auf für sie riesigen Schuldenbergen zurück.

Falsche Rechnungen vorgelegt

Das erfülle die Voraussetzungen für einen Schuldspruch wegen Veruntreuung. Dagegen reichten die Tatbestände nicht für eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs.

Dafür fehle der Nachweis arglistiger Täuschung, in manchen Fällen sogar der Nachweis einer Täuschungsbasicht. Er habe den Bauherren einfach erkennbare falsche Rechnungen vorgelegt und Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht worden waren.

Dies wäre für die ortsansässigen Bauherren einfach zu kontrollieren gewesen. Gerade angesichts ihrer schlechten Finanzlage, sei es schwer nachvollziehbar, dass sie trotzdem gezahlt hätten.

(ht/sda)

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