Telefon-Voting von MusicStar zulässig

publiziert: Dienstag, 9. Mrz 2004 / 13:08 Uhr

Bern - Die in der Sendung MusicStar von SF DRS durchgeführten Telefon-Abstimmungen sind zulässig. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat seine vom Preisüberwacher geforderten Abklärungen beendet.

Die Telefon-Voting Einnahmen werden für Sitcoms verwendet.
Die Telefon-Voting Einnahmen werden für Sitcoms verwendet.
Der Entscheid beziehe sich allerdings ausschliesslich auf die in der ersten MusicStar-Sendung praktizierte Form des Telefonvotings, bestätigte Carole Winistörfer, Leiterin der Aufsicht über Radio und Fernsehen beim BAKOM, einen Bericht der Südostschweiz.

Andere Formen von Telefon-Abstimmungen müsste man ebenfalls prüfen, hielt sie fest. Telefon-Voting sei in der Schweiz an sich nichts Neues, so Winistörfer. Allerdings sei in den früheren Fällen das BAKOM nicht eingeschaltet worden.

Den Preis von 70 Rappen pro Anruf und die Einnahmen von SF DRS kommentierte das BAKOM nicht. Dazu müsste sich der Preisüberwacher äussern, sagte Winistörfer dazu.

Die Telefonanrufe von Fans der Music-Star-Bewerber brachten SF DRS rund 4 Mio. Franken ein. Insgesamt gingen 11,3 Mio. Anrufe ein. Pro Abstimmung meldete sich jede teilnehmende Person im Durchschnitt vier Mal. SF DRS will die Einnahmen für eigene Sitcoms verwenden. Rechtlich sei das kein Problem, sagte Winistörfer dazu.

In Sachen MusicStar sind beim BAKOM noch weitere Abklärungen hängig. Das Bundesamt prüft gemäss Winistörfer, ob es sich bei der Zusammenarbeit zwischen SF DRS und der Plattenfirma Universal um einen Sponsoring-Fall handelt, der entsprechend hätte deklariert werden müssen. Ein Entscheid werde in rund zwei Wochen gefällt.

(rr/sda)

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