Telefon- und E-Mail-Daten
Daten sind keine Beweise gegen Ritzmann
publiziert: Freitag, 28. Nov 2014 / 14:55 Uhr / aktualisiert: Freitag, 28. Nov 2014 / 15:56 Uhr
Die nötigen Formulare für eine Auswertung der Telefondaten fehlen. (Symbolbild)
Zürich - Schlappe für den Staatsanwalt im Prozess gegen Iris Ritzmann, die mutmassliche Informantin in der «Affäre Mörgeli»: Das Zürcher Bezirksgericht hat am Freitagnachmittag entschieden, die Telefon- und E-Mail-Daten nicht als Beweise zuzulassen. Damit löst sich die Anklage in Luft auf.
Der Staatsanwalt habe bei der Beweisbeschaffung die Rechtsgrundlagen nicht eingehalten, entschied die Richterin. Für eine grossflächige Auswertung von Telefon- und E-Mail-Daten braucht es eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts. Diese Formalie fehlt aber.
Zudem dürfe auch bei begründetem Verdacht nur in engen Grenzen kontrolliert werden, entschied die Richterin. Die von der Staatsanwaltschaft gesammelten Telefon- und E-Mail-Daten von Mitarbeitenden und Studierenden müssen nun vernichtet werden.
«Es gilt ein absolutes Verwendungsgebot», sagte die Richterin. Somit werden auch alle Einvernahmeprotokolle mit Ritzmann aus den Akten genommen. Für den Staatsanwalt bleibt nichts übrig, worauf er seine Anklage stützen könnte. Andere Beweise als diese Daten hat er nicht.
«Was für Herrn Blocher gilt, gilt für alle»
Für diesen Entscheid bezog sich das Gericht auf ein Bundesgerichtsurteil vom August 2014, das sich mit Christoph Blocher und der «Affäre Hildebrand» befasste.
Die Richter in Lausanne entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Korrespondenz zwischen Blocher und der «Weltwoche» bei der juristischen Aufarbeitung nicht als Beweis verwenden darf. Dieses Urteil war wegweisend für den Quellenschutz.
Es ist also ausgerechnet Blocher, der Ritzmann bis auf Weiteres vor einer Verurteilung wegen Amtsgeheimnisverletzung schützt. «Was für Herrn Blocher gilt, gilt vorläufig für alle», sagte die Richterin.
Ab zur nächsten Instanz
Es ist allerdings absehbar, dass der Staatsanwalt diesen Entscheid nicht akzeptieren und an die nächste Instanz weiterziehen wird. Es ist gut möglich, dass das Bundesgericht erneut zu diesem Thema Stellung beziehen muss.
Der Prozess wird mit den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung fortgesetzt. Dabei ist allerdings unklar, was der Staatsanwalt nach dieser Niederlage überhaupt noch plädieren will.
Er will Ritzmann wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung verurteilt sehen, weil sie die «Affäre Mörgeli» ins Rollen gebracht haben soll. Die 52-Jährige ist mittlerweile wieder teilzeit berufstätig. Sie arbeitet als beratende Ärztin in einer Privatpraxis und ist nach wie vor Lehrbeauftragte an der Uni. Daneben ist sie aber auf Arbeitslosengelder angewiesen.
Zudem dürfe auch bei begründetem Verdacht nur in engen Grenzen kontrolliert werden, entschied die Richterin. Die von der Staatsanwaltschaft gesammelten Telefon- und E-Mail-Daten von Mitarbeitenden und Studierenden müssen nun vernichtet werden.
«Es gilt ein absolutes Verwendungsgebot», sagte die Richterin. Somit werden auch alle Einvernahmeprotokolle mit Ritzmann aus den Akten genommen. Für den Staatsanwalt bleibt nichts übrig, worauf er seine Anklage stützen könnte. Andere Beweise als diese Daten hat er nicht.
«Was für Herrn Blocher gilt, gilt für alle»
Für diesen Entscheid bezog sich das Gericht auf ein Bundesgerichtsurteil vom August 2014, das sich mit Christoph Blocher und der «Affäre Hildebrand» befasste.
Die Richter in Lausanne entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Korrespondenz zwischen Blocher und der «Weltwoche» bei der juristischen Aufarbeitung nicht als Beweis verwenden darf. Dieses Urteil war wegweisend für den Quellenschutz.
Es ist also ausgerechnet Blocher, der Ritzmann bis auf Weiteres vor einer Verurteilung wegen Amtsgeheimnisverletzung schützt. «Was für Herrn Blocher gilt, gilt vorläufig für alle», sagte die Richterin.
Ab zur nächsten Instanz
Es ist allerdings absehbar, dass der Staatsanwalt diesen Entscheid nicht akzeptieren und an die nächste Instanz weiterziehen wird. Es ist gut möglich, dass das Bundesgericht erneut zu diesem Thema Stellung beziehen muss.
Der Prozess wird mit den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung fortgesetzt. Dabei ist allerdings unklar, was der Staatsanwalt nach dieser Niederlage überhaupt noch plädieren will.
Er will Ritzmann wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung verurteilt sehen, weil sie die «Affäre Mörgeli» ins Rollen gebracht haben soll. Die 52-Jährige ist mittlerweile wieder teilzeit berufstätig. Sie arbeitet als beratende Ärztin in einer Privatpraxis und ist nach wie vor Lehrbeauftragte an der Uni. Daneben ist sie aber auf Arbeitslosengelder angewiesen.
(awe/sda)
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