Tempoexzess von Nachrichtendienstler

publiziert: Montag, 14. Jun 2010 / 15:02 Uhr

Lausanne - Ein Nachrichtendienstmitarbeiter kann seinen Tempoexzess nicht damit rechtfertigen, dass er auf dem Weg zu einer dringenden Mission gewesen ist. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung durch die Freiburger Justiz bestätigt.

Der Beamte die Gerichtskosten von 4000 Franken berappen.
Der Beamte die Gerichtskosten von 4000 Franken berappen.
Der Kommissar beim Dienst für Analyse und Prävention war im August 2008 auf der A1 von Bern Richtung Genf gefahren. In Murten erwischte ihn die Polizei mit 164 km/h anstatt der erlaubten 100 km/h. Die Freiburger Justiz sprach ihn der groben Verkehrsregelverletzung schuldig und büsste ihn mit 800 Franken.

Gegen seine Verurteilung hatte sich der Beamte mit dem Einwand zur Wehr gesetzt, dass er auf einer wichtigen Mission gewesen sei. Er habe sich so schnell wie möglich nach Genf begeben müssen, um dort die Einreise einer Ausländergruppe zu verhindern, welche die innere Sicherheit der Schweiz gefährde.

Die Freiburger Richter hielten ihm entgegen, dass der Einsatz schon zwei Wochen vorher bekannt gewesen sei. Falls tatsächlich Grund zu solcher Eile bestanden habe, hätte er sich von Polizeifahrzeugen mit Blaulicht eskortieren oder gleich mit dem Helikopter hinfliegen lassen können.

In letzter Instanz hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne haben ihre Freiburger Kollegen korrekt entschieden und das Vorliegen eines Notstandes zu Recht verneint. Neben der Busse muss der Beamte nun auch noch 4000 Franken Gerichtskosten berappen.

(ht/sda)

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