Termin zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit umstritten

publiziert: Mittwoch, 7. Apr 2004 / 16:54 Uhr

Brüssel - Bei der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts für die zehn neuen EU-Länder ist nur noch ein Punkt offen, nämlich wann die Übergangsfristen eingeführt werden sollen. Eine Lösung dieser Frage muss nun auf höchster politischer Ebene gefunden werden.

Viele Menschen haben Angst, dass der Arbeitsmarkt zusätzlich unter Druck kommt.
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Bei allen anderen strittigen Punkten sei Einigkeit erzielt worden, so zum Beispiel bezüglich der Zulassung von Selbständigerwerbenden, teilte das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) nach der Sitzung in Brüssel mit.

Die EU und die Schweiz hatten sich bereits zuvor darauf geeinigt, dass für die Schweiz die selben Übergangsfristen gelten wie für die alten EU-Länder. Die Schweiz kann somit die Beschränkungen im Arbeitsmarkt wie Inländervorrang oder Lohnkontrolle während maximal sieben Jahren weiterführen.

Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes und die Erhöhung der Kontingente erfolge dabei schrittweise, hiess es. Weiterhin offen ist aber, wann diese Übergangsfristen zu laufen beginnen.

Die EU drängt auf eine möglichst baldige Einführung der Erleichterungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen kann aber gemäss IMES frühestens 2005 in Kraft treten - nach dem Entscheid des Parlaments und einem allfälligen Referendum.

Eine Lösung müsse nun auf höchster politischer Ebene gefunden werden, sagte IMES-Sprecher Mario Tuor auf Anfrage. Ein Treffen zwischen einem Bundesrat und einem EU-Kommissar könnte bereits in den nächsten Wochen stattfinden.

(tr/sda)

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