Thurgau halbiert Kinderzulagen für Kinder in Nicht-EU-Ländern

publiziert: Mittwoch, 26. Feb 2003 / 13:30 Uhr

Weinfelden - Wer im Thurgau lebt, seine Kinder aber in einem nicht der EU angehörenden Land lässt, muss künftig damit rechnen, nur noch die halbe Kinderzulage zu bekommen. Der Grosse Rat hat dieser Regelung mit 92 zu 26 zugestimmt.

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Die Zulagen für Kinder im Ausland werden dann halbiert, wenn die Kaufkraft des Frankens im entsprechenden Land mindestens doppelt so hoch ist wie in der Schweiz. Für Kinder in allen anderen Ländern wird die volle Zulage bezahlt.

Von der Neuregelung betroffen sind vor allem Eltern von Kindern, die in der Türkei oder in Ländern des ehemaligen Jugoslawien leben. Nicht betroffen sind Eltern, deren Kinder in Ländern der EU leben.

Dies gilt auch wenn dort die Kaufkraft des Frankens doppelt so hoch wäre wie in der Schweiz. In diesen Fälle schliessen die Bilateralen Verträge eine Ungleichbehandlung gegenüber Schweizerinnen und Schweizern aus.

(bert/sda)

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