Thurgauer Steuerpflichtige sollen 67 Mio. Franken weniger bezahlen

publiziert: Freitag, 9. Jan 2004 / 12:31 Uhr

Frauenfeld - Die Thurgauer Steuerpflichtigen sollen ab 2005 rund 67 Mio. Fr. weniger Steuern bezahlen müssen. Das sieht eine von der Kantonsregierung veröffentlichte Steuergesetzrevision vor.

Was für die Steuerpflichtigen erfreulich ist, bringt für Kanton und Gemeinden Mindereinnahmen: 28,3 Millionen Franken davon gehen zu Lasten des Kantons, 39,3 Millionen Franken auf Kosten der Gemeinden. Die Neuregelungen sollen - Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt - per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden.

Die grössten Entlastungen für den Steuerzahler bringt dabei die Möglichkeit, die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vom Einkommen abzuziehen. 57,9 Mio. Fr. kostet Kantone und Gemeinden allein diese Änderung.

Bisher kann für die Krankenkassenprämien im Thurgau nur ein Pauschalbetrag abgezogen werden, der nur in den seltensten Fällen die tatsächlichen Kosten deckt. Allerdings können auch in Zukunft nur maximal die Kosten für die kantonalen Durchschnittsprämien abgezogen werden.

Die zweite grosse Neuerung ist die Einführung des Teilsplittings für Ehepaare und die Steuerbefreiung für das Existenzminimum. Dadurch werden aber gleichzeitig die bisher geltenden persönlichen Sozialabzüge und der für Ehepaare mögliche Zweitverdienerabzug überflüssig. Der Wegfall dieser Abzüge bringt Kanton und Gemeinden 22,4 Mio. Fr. in die Kassen.

Damit ist die Erhöhung der Kinder- und der Alleinerziehenden praktisch finanziert. Die beiden Erhöhungen kosten die öffentliche Hand nämlich zusammen 24,9 Mio. Franken.

(bsk/sda)

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