Grosse Dunkelziffer

Tierquäler im Jugendalter: Spätere Gewaltsverbrecher?

publiziert: Dienstag, 15. Apr 2014 / 15:14 Uhr
12 Prozent der Jugendlichen haben einmal im Leben einem Tier absichtlich Schaden zugefügt.
12 Prozent der Jugendlichen haben einmal im Leben einem Tier absichtlich Schaden zugefügt.

Nicht nur Erwachsene machen sich der Tierquälerei strafbar. Unter den Tätern befinden sich häufig auch Kinder und Jugendliche. Zwischen Tierquälerei im Jugendalter und späteren Gewaltverbrechen besteht ein eindeutiger Zusammenhang. Dies gibt nicht nur aus tierschützerischer Sicht Grund zur Sorge.

4 Meldungen im Zusammenhang
Tierschutzdelikte geschehen oft im Verborgenen. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist demgemäss sehr hoch - sowohl wenn es sich um erwachsene als auch um jugendliche Täter handelt. Wie oft ein Tier Opfer einer Gewalttat wird, lässt sich dementsprechend nicht genau bestimmen.

Eine im Jahr 2006 durchgeführte Studie mit Schweizer Schülerinnen und Schüler ergab, dass 12 Prozent aller Jugendlichen bereits einmal in ihrem Leben einem Tier absichtlich Schaden zugefügt haben. Da sich diese Quälereien oft hinter verschlossener Türe abspielen und Drittpersonen, die die Taten beobachten, sich häufig aus Angst oder Desinteresse nicht einmischen wollen, gehen bei den zuständigen Behörden selten entsprechende Meldungen ein.

Auch Jugendliche müssen sich strafrechtlich verantworten

Gemäss dem schweizerischen Jugendstrafgesetz müssen Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr strafrechtlich für ihre Taten einstehen. Da sich Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklungsphase befinden, zielt das Jugendstrafrecht darauf ab, bei den Tätern einen Lernprozess auszulösen und so mögliche Rückfälle zu verhindern. Deshalb stehen mehrheitlich Massnahmen im Vordergrund, statt reinen Bestrafungen. Man erhofft sich so korrigierend auf den Jugendlichen einzuwirken.

Spätere Gewalttäter

Trotz der hohen Dunkelziffer bei den Tierschutzverstössen, werden immer wieder Minderjährige in einem Strafverfahren verurteilt. Die Täter gehen bei der Tat oft sehr brutal vor. Eine solch hohe Aggressivität gegen Tiere im Kindes- oder Jugendalter kann ein Anzeichen für spätere Gewalttaten gegen Menschen sein. Gemäss der vorerwähnten Untersuchung verüben Jugendliche, die schon mal eine Tierquälerei begangen haben, später dreimal häufiger Straftaten, die ein grosses Aggressionspotenzial voraussetzen, so etwa Gewaltdelikte oder Vandalismus.

Bemerkt man, dass ein Kind oder Jugendlicher sich grausam gegenüber einem Tier verhält, so sollte man achtsam werden. Es ist von enormer Bedeutung, dass Tierschutzverstösse nicht bagatellisiert oder sogar ganz ignoriert werden. Jugendanwaltschaften und -richter müssen präventiv auf einen jugendlichen Tierquäler einwirken. Dies dient nicht nur dem Tierschutz, sondern auch erheblich der Verhinderung späterer Gewaltdelikte gegen Menschen.

(li/Tier im Recht)

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