Tierquälerei

Tierschutzvollzug liegt im öffentlichen Interesse

publiziert: Mittwoch, 15. Jul 2015 / 10:22 Uhr

Tierhalter, die sich über Jahre hinweg wiederholt der Tierquälerei schuldig machen, gehören nicht nur strafrechtlich streng sanktioniert, vielmehr ist ihnen dringend auch ein Tierhalteverbot aufzuerlegen. Wenn dieses auf sich warten lässt, ist öffentlicher Druck auf die zuständigen Behörden notwendig.

4 Meldungen im Zusammenhang
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt daher die Forderung des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) nach mehr Transparenz in den entsprechenden Verfahren.

Ein gutes Tierschutzgesetz nützt wenig, wenn es nur halbherzig umgesetzt wird. Im Fall der beiden schon vor mehr als zehn Jahren bekannt gewordenen Pferdehändler Hans und dessen Sohn Ulrich Kesselring aus dem Kanton Thurgau, die beide wegen mehrfacher schwerer Tierquälerei, Drohung und Gewalt gegen Beamte sowie wegen weiterer Delikte verurteilt wurden, werden insbesondere die verwaltungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten in keiner Weise angemessen ausgeschöpft.

Zwar stellen die beiden Pferdehändler durch die hartnäckige Weigerung, wenigstens die Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgesetzgebung zu respektieren, ihre Unfähigkeit unter Beweis, ihre Tiere artgerecht zu halten. Dennoch hat es der zuständige Kantonstierarzt in den vergangenen zehn Jahren unterlassen, die sich ihm nach Art. 23 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) aufdrängende Massnahme eines Tierhalteverbots zu ergreifen. Nach wie vor wird auf dem Hof der Familie Kesselring mit Pferden gehandelt, wobei stets mit neuen Verstössen gegen das Tierschutzrecht zu rechnen ist.

Der VgT beobachtet diesen Beispielfall seit Jahren und ist massgeblich dafür verantwortlich, dass die beiden Pferdehändler wiederholt verurteilt wurden. Aufgrund einer abermaligen Strafanzeige im Oktober 2014 gab der Kantonstierarzt in den Medien erneut bekannt, die Auferlegung eines Tierhalteverbots zu prüfen. Wie bereits zuvor erfährt die Öffentlichkeit in der Folge jedoch nichts über den Ausgang dieser Untersuchung.

Tierschutz- und anderen Nonprofit-Organisationen kommt ähnlich wie den Medien eine Art «öffentlicher Auftrag» zu, in dem sie Missstände aufdecken und die Öffentlichkeit informieren mit Verweis auf Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention [EMRK]). Ihnen ist daher auch der Zugang zu relevanten Informationen weitestgehend zu ermöglichen.

Stehen keine schützenswerten privatrechtlichen Interessen entgegen oder sind diese geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse an Transparenz, sind auch solche Daten freizugeben, die üblicherweise nicht frei zugänglich sind. Insbesondere im Fall Kesselring haben die beiden Pferdehändler im Laufe der Zeit schweizweit Medienaufmerksamkeit erfahren und sind auf diese Weise zu sogenannten «relativen Personen der Zeitgeschichte» geworden. In rechtlicher Hinsicht bedeutet diese Qualifizierung, dass ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an sachrelevanten Informationen im Zusammenhang mit der betroffenen Person besteht.

Weil weder das zuständige Veterinäramt noch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau darüber Auskunft geben wollen, ob ein Verfahren gegen den aktuellen Betriebsleiter des Pferdehofs anhängig ist, hat der VgT am 1. Juni 2015 beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Er stellt dabei Antrag auf Verpflichtung der Vorinstanz, Auskunft über ein allfälliges Verfahren zum Fall Kesselring zu erteilen.

Seit mehr als zehn Jahren analysiert die TIR den schweizerischen Tierschutzstrafvollzug und fasst sowohl die einzelnen Fälle anonymisiert in einer Datenbank für die Öffentlichkeit verständlich zusammen. Erst die Kontrolle durch eine interessierte Öffentlichkeit ermöglicht es, Vollzugsmängel zu erkennen und Tieren einen effektiven Schutz zukommen zu lassen. Aus diesem Grund ist Transparenz in Straf- und Verwaltungsverfahren von erheblicher Bedeutung für den Tierschutz.

Die TIR hofft, dass das Bundesgericht dem öffentlichen Interesse das angemessene Gewicht zuerkennt und den Organisationen, die einen wichtigen Auftrag erfüllen, den Zugang zu den für die Vollzugskontrolle so wichtigen Informationen erlaubt. Vielmehr noch aber erwartet die TIR, dass die betroffenen Tierquäler endlich mit einem Tierhalteverbot belegt werden.

(li/Tier im Recht)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
Auch Tiere empfinden etwas.
Paris - Tiere haben Gefühle - in ... mehr lesen
Im Rahmen einer Medienkonferenz von heute (27.11.14) hat die Stiftung für das ... mehr lesen
Die Studie beleuchtet auch auf an Fischen begangene Tierschutzverstösse.
Ein besonderes Augenmerk legt die TIR bei ihrer diesjährigen Studie auf die an Katzen begangenen Tierschutzverstösse.
2012 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie nie zuvor. Dies zeigt die aktuelle Jahresanalyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). mehr lesen
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Eine Kastrationspflicht für Katzen wurde im Ausland bereits an verschiedenen Orten erfolgreich eingeführt.
Eine Kastrationspflicht für Katzen wurde im Ausland bereits an verschiedenen ...
Jetzt Petition unterschreiben  Die Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection (NetAP) und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordern Bundesrat und Parlament auf, eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen, um die übermässige Vermehrung von Katzen einzudämmen und so das Katzenleid in der Schweiz zu vermindern. mehr lesen 
20 Jahre Tier im Recht  Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) feiert ihr 20-jähriges Bestehen. Im Rahmen eines Jubiläumsanlasses verleiht sie erstmals den internationalen «TIR ... mehr lesen
Jagdtourismus  Seit Anfang des Jahres widmet sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in einem neuen Projekt der Problematik der Wilderei und des Handels mit lebenden Tieren, Jagdtrophäen und illegal erstandenen Tierprodukten. mehr lesen  
TIR-Themenflyer «Keine Wildtiere im Zirkus».
TIR-Flyer Nr. 33  Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in ... mehr lesen  
Frauenrechtlerin Ada Wright in London, 1910: Alles könnte anders sein, aber nichts ändert sich.
Regula Stämpfli seziert jeden Mittwoch das politische und gesell- schaftliche Geschehen.
Regula Stämpfli
«Hier hätte ich noch eine Resistenz - gern geschehen!» Schematische Darstellung, wie ein Bakerium einen Plasmidring weiter gibt.
Patrik Etschmayers exklusive Kolumne mit bissiger Note.
Patrik Etschmayers
Obama in Hanoi mit der Präsidentin der Nationalversammlung, Nguyen Thi Kim Ngan auf einer Besichtigungstour: Willkommenes Gegengewicht zu China.
Peter Achten zu aktuellen Geschehnissen in China und Ostasien.
Peter Achten
Recep Tayyp Erdogan: Liefert Anstoss, Strafgesetzbücher zu entschlacken.
Skeptischer Blick auf organisierte und nicht organisierte Mythen.
Freidenker
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.auktionen.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Mi Do
Zürich 4°C 11°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig trüb und nass wechselnd bewölkt, Regen
Basel 5°C 11°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
St. Gallen 2°C 9°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig trüb und nass starker Schneeregen
Bern 4°C 10°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen starker Schneeregen
Luzern 6°C 11°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig trüb und nass wechselnd bewölkt, Regen
Genf 8°C 11°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wolkig, aber kaum Regen
Lugano 13°C 19°C sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig wechselnd bewölkt
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten