Tod von Ausschaffungshäftling: Arzt verurteilt

publiziert: Mittwoch, 29. Mai 2002 / 12:23 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 29. Mai 2002 / 13:53 Uhr

Zürich - Im Fall des erstickten Ausschaffungshäftlings Khaled Abuzarifa hat das Zürcher Obergericht einen 58-jährigen Arzt schuldig gesprochen. Wegen fahrlässiger Tötung wurde er zu einer Strafe von drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Der palästinensische Ausschaffungshäftling war im März 1999 am Flughafen Zürich gestorben. Bei der Ausschaffungsaktion aus dem Kanton Bern erstickte er wegen einer Mundknebelung, wie das Zürcher Obergericht feststellte. Dabei stützte sich das Gericht auf ein Gutachten des Zürcher Instituts für Rechtsmedizin.

Der Berner Arzt muss sich eine Fehldiagnose vorwerfen lassen, die den Tod des Palästinensers mitverschuldete. Bei einem sorgfältigen Untersuch hätte der Arzt erkennen müssen, dass Abuzarifa einen verengten Nasengang und wegen des Mundpflasters zunehmend Atemprobleme hatte, so dass es zum Erstickungstod kam.

Im Berufungsprozess bestätigte das Obergericht den Schuldspruch des Bezirksgerichts Bülach vom letzten Sommer. Die bedingte Gefängnisstrafe wurde jedoch von fünf auf drei Monate reduziert. Der Verteidiger des Arztes hatte einen Freispruch gefordert.

(sk/sda)

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