«Todespfleger»: Heimarzt der fahrlässigen Tötung schuldig

publiziert: Donnerstag, 21. Jun 2007 / 15:06 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 21. Jun 2007 / 15:47 Uhr

Luzern - Der Heimarzt im Luzerner Eichhof hätte die aussergewöhlichen Todesfälle im Zusammenhang mit dem «Todespfleger» früher melden müssen. Weil er das nicht getan hat, wurde er vom Amtsgericht Luzern-Stadt der fahrlässigen Tötung schuldig befunden.

Der Luzerner «Todespfleger» hatte insgesamt 22 Menschen getötet.
Der Luzerner «Todespfleger» hatte insgesamt 22 Menschen getötet.
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Hätte der Arzt früher Meldung erstattet, wäre der Todespfleger möglicherweise früher verhaftet worden. Diesen hypothetischen Schluss zieht das Gericht laut Urteil. Damit hätte die letzte Tötung des Pflegers «mit hoher Wahrscheinlichkeit» verhindert werden können.

Der Luzerner «Todespfleger» hatte zwischen 1995 und 2001 insgesamt 22 Menschen getötet, 9 davon im Pflegeheim Eichhof in Luzern. Er wurde zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt.

Mildernde Umstände

Beim Schuldspruch fand das Amtsgericht aber mildernde Gründe für den heute 64-jährigen pensionierten Heimarzt. Deshalb verhängte es nicht eine Busse, sondern eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 350 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Strafe ist milder als die erstinstanzliche Busse von 15 000 Franken.

Der Arzt muss laut Amtsgerichts-Urteil dem Privatkläger zudem eine Genugtuung von 2000 Franken sowie eine Entschädigung von 4600 Franken bezahlen. Zudem hat er Gerichts- und Untersuchungskosten von rund 4500 Franken zu berappen. Ob das Urteil weitergezogen wird, steht noch nicht fest.

Ausgelöst wurde der Prozess gegen den Heimarzt durch den Sohn des letzten Opfers. Er ist überzeugt, dass der Tod seiner Mutter bei einem entschlosseneren Vorgehen des Heims und der Behörden hätte verhindert werden können.

(ht/sda)

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