Todkranke Britin darf nicht sterben

publiziert: Montag, 29. Apr 2002 / 11:47 Uhr / aktualisiert: Montag, 29. Apr 2002 / 15:57 Uhr

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat das Gesuch einer todkranken Britin auf aktive Sterbehilfe abgewiesen.

Die 43 Jahre alte Diane Pretty wollte erreichen, dass ihr Mann straffrei bleibt, wenn er ihr beim Sterben hilft. Sie machte geltend, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben schliesse auch das Recht ein, in Würde zu sterben.

(bb/sda)

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