Die Frau wird der Tötung angeklagt, wie die Lausanner Polizei
mitteilte. Sie befindet sich in Vorsorgehaft, wo sie auch
psychologisch betreut wird.
Gemäss der vom Lausanner Untersuchungsrichter geführten Ermittlung
hatten sich die Eltern am 12. Februar so heftig gestritten, dass
die Polizei schlichten musste. Daraufhin wollte die Frau nicht
allein mit ihrem Mann bleiben; dieser akzeptierte, die gemeinsame
Wohnung zu verlassen.
Am nächsten Morgen kamen die Eheleute überein, vorläufig eine
gewisse Distanz voneinander zu wahren. Der Mann sollte für eine
Zeit anderswo wohnen. In der nächsten Nacht, vom 13. auf den
14. Februar, wurde die Frau dann anscheinend von Panik ergriffen
wegen der Vorstellung, von ihren zwei Töchtern getrennt zu werden.
Wie die Untersuchung ergab, hatte die Frau alle Vorbereitungen
getroffen, sich nach dem Tötungsdelikt selbst umzubringen. Weil
aber wahrscheinlich das eingenommene Schlafmittel schneller wirkte
als geglaubt, konnte sie diesen Plan nicht durchführen.
Die Polizei war von der älteren, 14-jährigen, Tochter gerufen
worden. Auch das Mädchen wird nun psychologisch betreut.
(kil/sda)