Trennungsfrist für Scheidungen wird von 4 auf 2 Jahre verkürzt

publiziert: Dienstag, 9. Dez 2003 / 12:24 Uhr

Bern - Wer sich gegen den Willen des Ehepartners scheiden lassen will, kann künftig nach zwei Jahren Trennung auf Scheidung klagen. Der Ständerat hat sich dem Nationalrat angeschlossen und diese Frist um zwei Jahre verkürzt.

Eine Scheidung geht jetzt schneller über die Bühne.
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Mit 26 zu 1 Stimme stimmte die kleine Kammer der Teilrevision des erst dreijährigen Scheidungsrechts zu. Die verkürzte Trennungsfrist soll verhindern, dass die Scheidungsverweigerung als Druckmittel eingesetzt wird, um dem scheidungswilligen Gatten finanzielle Vorteile abzutrotzen.

Die Länge der Trennungsfrist sei bereits anlässlich der Revision des Scheidungsrechts ausführlich diskutiert worden, sagte Simon Epiney (CVP/VS) namens der Rechtskommission. Damals war sie auf vier Jahre festgelegt worden.

In der Praxis habe sich aber gezeigt, dass diese Frist zu lange sei, sagte Epiney. Die Verkürzung werde deshalb auch von Anwälten und den Justizbehörden befürwortet.

Das seit 2000 geltende Scheidungsrecht brachte als zentrale Neuerung die einvernehmliche Scheidung. Hier reichen beide Partner gemeinsam ein Begehren ein - und innert zweier Monate sind sie geschieden. Die Fragen der Zerrüttung der Ehe und des Verschuldens stehen nicht mehr zur Diskussion.

Die meisten Scheidungen laufen heute so ab. Widersetzt sich aber ein Ehegatte der Scheidung, kann die Ehe erst geschieden werden, wenn die Ehegatten mindestens vier Jahre getrennt gelebt haben. Ausgenommen sind nur schwerwiegende Gründe, die den Fortbestand der Ehe unerträglich machen.

(fest/sda)

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