Bundesgerichtsentscheid

Trotz Filmbeweis: Verkehrsrowdy bleibt unbestraft

publiziert: Dienstag, 10. Mai 2011 / 15:21 Uhr
Die sichergestellten Beweise dürfen nicht gegen den Rowdy verwendet werden.
Die sichergestellten Beweise dürfen nicht gegen den Rowdy verwendet werden.

Lausanne - Ein Aargauer Autorowdy bleibt straflos, obwohl seine Verfehlungen vom Beifahrer gefilmt wurden. Laut Bundesgericht dürfen die von der Polizei auf einer verlorenen Kamera entdeckten Aufnahmen und das Geständnis des Lenkers nicht als Beweise verwendet werden.

Der Mann war im Juni 2007 mit seinem Wagen auf der A3 im Aargau sowie auf einer Überlandstrasse im Kanton Zürich unterwegs gewesen. Auf dem Beifahrersitz sass ein Kollege mit einer Kamera. Er filmte, wie der Lenker zu schnell fuhr, rechts überholte, den Abstand nicht einhielt und eine Sperrfläche sowie eine Sicherheitslinie überfuhr.

Kamera an Fest verloren

Dieser Freund verlor die Kamera dann zwei Monate später beim Volksfest «Badenfahrt». Der Finder brachte das Gerät zur Polizei, welche die gespeicherten Aufnahmen zur Identifikation des Kamerabesitzers sichtete. Dabei tauchten auch die Bilder der Fahrt auf. Die Polizei leitete in der Folge ein Strafverfahren ein.

Als der Lenker mit den Aufnahmen konfrontiert wurde, blieb ihm nichts anderes übrig, als seine Verfehlungen einzugestehen. Das Bezirksgericht Brugg AG verurteilte ihn 2009 für die gefilmten und weitere Delikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und 2500 Busse, was vom Obergericht bestätigt wurde.

Gebot der Fairness verletzt

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun gutgeheissen und den Schuldspruch gegen ihn aufgehoben. Laut den Richtern in Lausanne dürfen weder die Aufnahmen noch das Geständnis des Täters als Beweis gegen ihn verwendet werden. Ihre Verwertung würde nach Ansicht des Gerichts das Fairnessgebot verletzen.

Gemäss Bundesgericht ist die Sichtung der Filmaufnahmen durch die Polizei nicht im Zusammenhang mit einer Straftat erfolgt. Um den Besitzer ausfindig zu machen, hätte die Polizei abwarten können und müssen, bis er sich von selber meldet. Für das Anschauen der Bilder habe damit kein hinreichender Grund bestanden.

(dyn/sda)

Bundesgericht
Folgende Richter waren am Urteil beteiligt:
Besetzung
Bundesrichter Favre, Präsident,
Bundesrichter Schneider, Wiprächtiger, Mathys, Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari,
Kann jeder auf der Webseite des Bundesgerichts nachlesen
http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jur...
Da wundert man
man sich dass praktisch niemand mehr Schweizer Gerichte und Behörden ernst nimmt. Mehr normaler Bezug zum echten Leben wäre beim Bundesgericht wieder dringenst angesagt. Von der normalen Kommunikation mit den Bürgern mal ganz zu schweigen.
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