UBI rügt 10 vor 10

publiziert: Mittwoch, 22. Dez 2004 / 11:35 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 22. Dez 2004 / 12:11 Uhr

Bern - Ein Beitrag des Nachrichtenmagazin 10 vor 10 von SF DRS über die Rolle der Anwälte in IV-Verfahren war voller Mängel. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat deshalb zwei Beschwerden einstimmig gutgeheissen.

10 vor 10 hatte extrem nachlässig und ungenau gearbeitet.
10 vor 10 hatte extrem nachlässig und ungenau gearbeitet.
Der sechseinhalbminütige Beitrag wurde am 16. Februar 2004 ausgestrahlt. In der Anmoderation führte die Moderatorin aus, für Hunderte von Anwälten seien IV-Verfahren ein gutes Geschäft. Diese Aussage versuchte 10 vor 10 im Filmbericht zu belegen.

Zuerst wurde auf die angeblich hohe Zahl von IV-Einsprachen und auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Anwälte hingewiesen. Darauf folgte ein konkretes Beispiel, das veranschaulichen sollte, dass Anwälte ein finanzielles Interesse an der Zusprechung von IV-Renten haben.

Archivaufnahmen von 1991

Zwei Beschwerden veranlassten die UBI, den Beitrag zu prüfen. Dabei habe sie zahlreiche Mängel festgestellt. So wurde mehrmals eine Person gezeigt, die eine IV-Rente zugesprochen erhielt. Es handelte sich dabei um Archivaufnahmen der Sendung Kassensturz aus dem Jahr 1991. Dort war die Person noch sehr positiv dargestellt worden.

10 vor 10 war darüber informiert, dass die betreffende Person in dem Bericht nicht erkannt werden wollte. Indem es die Aufnahmen trotzdem zeigte, habe das Magazin die Privatspäre der Person verletzt - diese sei nämlich ohne weiteres erkennbar, obwohl die Bilder 13 Jahre alt waren.

Der Beitrag verstiess zudem laut UBI gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit. Wesentliche Fakten zur angeblichen Attraktivität von IV-Einspracheverfahren für Anwälte wie die Grundlagen über die Honorarordnung blieben unerwähnt.

Nicht kritisch hinterfragt

Die hohe Zahl von spezialisierten Anwälten wurde nicht kritisch hinterfragt und es wurden keine Vergleiche angestellt. Kein auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwalt konnte sich zu den im Beitrag erhobenen Vorwürfen äussern.

Zahlreiche wesentliche Fakten wurden dem Publikum vorenthalten. So ging dem Entscheid ein jahrelanges Verfahren voraus, wobei mehrere fachärztliche Abklärungen durchgeführt wurden. Falsch waren überdies die Darstellungen zum Honorar des Anwalts und die für die IV entstehenden Kosten.

(fest/sda)

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