UBS-Verluste werfen Schlaglicht auf Finanz-Risiken

publiziert: Montag, 1. Okt 2007 / 14:38 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 3. Okt 2007 / 10:16 Uhr

Bern - Nichts deutet bisher darauf hin, dass der Milliardenabschreiber der UBS die Stabilität des Finanzsystems gefährdet. Der Fall zeigt aber erneut, wieso sich die Behörden um die Risiken auf den Finanzmärkten sorgen, dicke Eigenmittelpolster fordern und die Grossbanken mit besonderem Argwohn beobachten.

Nationalbank-Vizepräsident Philipp Hildebrand hatte die Grossbanken schon frühzeitig vor Risiko-Krediten gewarnt.
Nationalbank-Vizepräsident Philipp Hildebrand hatte die Grossbanken schon frühzeitig vor Risiko-Krediten gewarnt.
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Gegen den Zusammenbruch einer Grossbank wäre das Swissair-Grounding ein Klacks, pflegt der Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), Daniel Zuberbühler, zu sagen, wenn er über die zentrale Bedeutung der Grossbanken für die Systemstabilität des Finanzplatzes spricht.

Die EBK und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben ihre Zusammenarbeit bezüglich der Sicherung der Finanzstabililität und des Funktionsschutzes des Finanzplatzes deshalb intensiviert. In einer im letzten Juni unterzeichneten Vereinbarung werden Aufgaben und Zuständigkeiten sowie gemeinsame Interessengebiete definiert.

Darunter sind Krisenvorsorge und Krisenmanagement sowie die Einschätzung der Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung des Bankensektors, insbesondere der beiden Grossbanken.

Klare Verhältnisse schaffen

Dass Information und Transparenz zu den zentralen Forderungen der Behörden gehören, machte kürzlich Nationalbank-Vizepräsident Philipp Hildebrand deutlich. Die Banken müssten alles unternehmen, um möglichst rasch betreffend ihren Exponierungen im Kreditmarkt sowie allfälligen Verlusten klare Verhältnisse zu schaffen, forderte der Notenbanker vor Wochenfrist.

Hildebrand konfrontierte die Banken auch mit der Frage, wie es geschehen konnte, dass sich die Liquiditätsmodelle im Risikomanagement vieler Banken im Nachhinein derart illusorisch herausstellen konnte - eine Frage, die im Lichte der Ereignisse bei der UBS neue Aktualität erhält.

Warnungen

Auffallend ist, dass Exponenten von Nationalbank und EBK schon vor der US-Kreditmarktkrise wiederholt den Mahnfinger erhoben hatten. «Wenn mir etwas Sorgen macht, dann sind es die Kreditderivate», hatte Zuberbühler schon vor zwei Jahren gesagt und darauf hingewiesen, dass dieser riesige Markt von wenigen Playern dominiert werde, darunter die Investmentbanking-Einheiten der beiden Grossbanken.

Hildebrand verglich die Situation auf dem Finanzplatz im letzten Juni mit dem Autofahrer, der bei schönem Wetter auf einer verkehrsfreien Autobahn mit Tempo 120 unterwegs ist. Dies sei in der Regel ungefährlich, könne sich bei schlechteren Bedingungen aber rasch ändern. Er habe den Eindruck, dass im Bankensektor zurzeit ziemlich schnell gefahren werde, sagte der SNB-Vize damals.

Bericht über die Finanzstabilität

Auf die Bedeutung der Grossbanken für die Systemstabilität hatte die Nationalbank in ihrem diesjährigen Bericht über die Finanzstabilität aufmerksam gemacht. Ein Fehler bei der Einschätzung der Risiken der Grossbanken könnte gravierende Folgen für die Stabilität des gesamten Bankensektors haben. Die Nationalbank forderte unter anderem, dass die Grossbanken bei der Publikation ihrer Finanzberichte mehr Gewicht auf Risikoindikatoren setzen sollten, die sich auf Stresssituationen beziehen.

Zusätzlich sollten sie Indikatoren veröffentlichen, die eine umfassende Perspektive hinsichtlich des Risikoprofils und der Kapitaladäquanz erlaubten. Die Nationalbank wünschte sich bei den Stresstests auch eine engere Zusammenarbeit der Grossbanken mit den Behörden.

Bedingungen für Eingriff

Schon vor mehr als drei Jahren hatte die Nationalbank in einem ungewöhnlichen Schritt öffentlich bekannt gegeben, unter welchen Voraussetzungen sie ihre Funktion als so genannter Lender of Last Resort oder Kreditgeber in letzter Instanz wahrnehmen würde. Ausserordentliche Liquiditätshilfen sind demnach an inländische Banken möglich, wenn diese Institute sich nicht mehr am Markt refinanzieren können.

Die Hilfen sind von folgenden drei Voraussetzungen abhängig: Die kreditersuchende Bank oder Bankengruppe muss erstens für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung sein. Zweitens muss die kreditersuchende Bank solvent sein. Und drittens muss die Liquiditätshilfe jederzeit vollständig durch ausreichende Sicherheiten gedeckt sein.

Auf dem Finanzplatz erinnert man sich in jüngerer Zeit nur an eine solche Notfallhilfe, und zwar zu Gunsten der damaligen Schweizerischen Kreditanstalt im Jahre 1977 wegen des Chiasso-Skandals.

(fest/AP)

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