UNO-Kinderrechte bei neuem Gesetz nicht verletzt

publiziert: Freitag, 1. Sep 2006 / 21:06 Uhr

Bern - Mit den Verschärfungen im Asyl- und Ausländergesetz werden die UNO- Kinderrechte nicht verletzt. Das Bundesamt für Migration (BFM) wehrt sich gegen Vorwürfe von mehreren Kinder- und Familienorganisationen.

Bei Kindern in Begleitung von Eltern ändere das revidierte Asylgesetz nichts.
Bei Kindern in Begleitung von Eltern ändere das revidierte Asylgesetz nichts.
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Es werde sehr wohl auf Asylgesuche von minderjährigen Flüchtlingen ohne Papiere eingegangen, wenn sich weitere Abklärungen aufdrängten, teilte das BFM mit. Und solche drängten sich bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren regelmässig auf.

Bei Kindern in Begleitung von Eltern ändere das revidierte Asylgesetz nichts. Und in Haft genommen dürften auch weiterhin nur Jugendliche über 15 Jahren. Bei Personen zwischen 15 und 18 Jahren betrage die Höchstdauer der Haft wie im heute geltenden Recht zwölf Monate, teilte das BFM weiter mit.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sei die Vereinbarkeit des revidierten Asylgesetzes und das neuen Ausländergesetzes mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht geprüft worden, schreibt das BFM.

Am Donnerstag hatten neun Kinder- und Familienorganisationen kritisiert, dass Verschärfungen im Asyl- und Ausländergesetz die UNO-Kinderrechtskonvention verletzen würden. Kinder würden neu wie Erwachsenen behandelt, ist ihr Hauptargument. Minderjährige hätten aber Anrecht auf besonderen Schutz.

(smw/sda)

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