Niederlage vor Gericht

US-Modekette darf Kopftüchern nicht verbieten

publiziert: Dienstag, 10. Sep 2013 / 08:12 Uhr
Die Frau arbeitete mit einem Kopftuch. (Symbolbild)
Die Frau arbeitete mit einem Kopftuch. (Symbolbild)

San Francisco - Der US-Modekonzern Abercrombie & Fitch hat im Streit um das Tragen eines muslimischen Kopftuches eine Niederlage eingesteckt.

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Die Entlassung einer Mitarbeiterin, die bei der Arbeit einen Hijab-Schal auf dem Kopf trug, sei diskriminierend gewesen, urteilte eine Bundesrichterin.

Nach Mitteilung der US-Behörde «Equal Employment Opportunity Commission» (EEOC) am Montag kommt auf die Modefirma nun eine Schadenersatzklage zu. Die EEOC war 2011 im Namen einer Muslimin in San Francisco vor Gericht gezogen.

Die junge Frau hatte sich geweigert, das Kopftuch bei der Arbeit in einer Filiale im kalifornischen San Mateo abzulegen. Im Februar 2010 wurde sie mit der Begründung entlassen, dass ihre Kleidung nicht zum Modestil des Unternehmens passen würde.

Vorschriften für Mitarbeiter

Abercrombie & Fitch hat unter anderem Vorschriften über Farben und Modestile seiner Mitarbeiter. Die Firma argumentierte vor Gericht, dass diese Regeln über das Aussehen für den Erfolg ihres Geschäftsmodells wichtig seien.

Das Unternehmen kann gegen das Urteil Berufung einlegen. In einer Mitteilung an den «San Francisco Chronicle» wies Abercrombie & Fitch am Montag den Vorwurf von Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund ihrer Religion zurück.

(bg/sda)

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