Schwere Versäumnisse in Arizona
Über 20 Jahre in der Todeszelle - Mordanklage aufgehoben
publiziert: Freitag, 12. Dez 2014 / 13:40 Uhr

Phoenix - Die ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke ist einem Leben in Freiheit einen wichtigen Schritt näher gekommen. Ein Berufungsgericht im US-Staat Arizona ordnete an, die Mordanklage gegen die 49 Jahre alte Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners fallenzulassen.

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Das Gericht entschied damit zugunsten von Milkes Anwälten. Diese hatten argumentiert, dass eine drohende Neuauflage des langen Prozesses gegen die US-Verfassung verstosse, weil niemand zweimal für dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden dürfe.

Milke sei «begeistert, schockiert und sprachlos», sagte ihr Anwalt Michael Kimerer der Nachrichtenagentur dpa. Beendet ist die unendliche Geschichte für sie allerdings noch nicht, da die Staatsanwaltschaft den Fall bis zum Obersten Gerichtshof von Arizona bringen will. Bis zu dieser Entscheidung könnten laut Kimerer noch einmal drei bis vier Monate vergehen.

Die heute in Phoenix lebende Milke war vor mehr als 20 Jahren zum Tode verurteilt worden. Sie habe 1989 zwei Männer angestiftet, ihren damals vierjährigen Sohn Christopher zu töten, hiess es damals. Im Herbst 2013 erklärte ein Berufungsgericht das Urteil wegen mangelnder Beweise schliesslich für ungültig.

Milke kam auf Kaution und mit einigen Einschränkungen auf freien Fuss, nachdem sie 22 Jahre in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung gewartet hatte. Christophers Vater gab sich von der Schuld seiner Ex-Frau überzeugt. Die beiden Männer wurden ebenfalls zum Tode verurteilt.

Schwere Versäumnisse

Der Staatsanwaltschaft warfen die Richter in ihrem Urteil vom Donnerstag (Ortszeit) schwere Versäumnisse vor und sprachen von «ungeheurem staatsanwaltlichen Fehlverhalten». Der Fall habe das Justizsystem von Arizona «schwer befleckt».

Besonders umstritten ist die Rolle des Hauptbelastungszeugen. Der mittlerweile pensionierte Ermittler hatte damals angegeben, dass Milke ihm die Tat gestanden habe. Diese Aussage konnte er aber weder mit Notizen noch einer Tonband-Aufzeichnung belegen. Zwischenzeitlich war er zudem mehrfach überführt worden, in anderen Fällen vor Gericht gelogen zu haben.

(bert/sda)

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