Über Mitschnitt von Telefongesprächen informieren

publiziert: Mittwoch, 12. Mrz 2003 / 22:12 Uhr

Bern - Der Nationalrat will auch im Geschäftsverkehr keine Aufzeichnung von Telefongesprächen ohne vorherige klare Information der Beteiligten zulassen. Stillschweigend hat er ein Kompromissangebot des Ständerates ausgeschlagen.

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Im Gegensatz zum Nationalrat möchte der Ständerat eine Sonderregelung für Aufzeichnungen, die ausschliesslich der Beweisführung über den geschäftlichen Inhalt eines Gesprächs dienen. Nach seinem jüngsten Vorschlag sollte hier der Mitschnitt erlaubt sein, wenn die Gesprächspartner erkennen können, dass eine Aufzeichnung gemacht wird.

Danit würde beispielsweise ein Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen. Demgegenüber bestand der Nationalrat darauf, dass zu Beginn des Gesprächs in jedem Fall alle Teilnehmer klar über die Aufzeichnung informiert werden müssen. Das Geschäft geht mit dieser letzten Differenz zurück in die kleine Kammer.

Einig sind sich die Räte darin, dass das heutige Regime gelockert werden muss. Bis Ende 1997 war die Aufzeichnung privater Telefongespräche faktisch schrankenlos zulässig. Seither ist einzig der Mitschnitt von Notrufen an Rettungs- und Sicherheitsdienste erlaubt. Andere Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Beteiligten sind als Antragsdelikt strafbar.

Den Anstoss zu dieser Revision des Strafgesetzbuches hatte Ständerat Bruno Frick (CVP/SZ) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

(bert/sda)

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