Übergabefrist nach Entführung verstrichen

publiziert: Montag, 25. Okt 2004 / 10:51 Uhr

Luzern - Im Dezember 2003 hatte eine Schweizerin ihren Sohn in Italien entführt. Am Sonntag hätte sie ihn dem Vater übergeben müssen.

Der Sohn wurde im Jahr 2003 dem Vater zugesprochen.
Der Sohn wurde im Jahr 2003 dem Vater zugesprochen.
Doch die 29-jährige Frau liess die Frist verstreichen. Die Polizei weiss nicht, wo sie und ihr Sohn sich aufhalten.

Laut Simon Kopp, Mediensprecher der Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Luzern, ist die Situation unverändert. Man versuche aber mit allen vertretbaren Mitteln, das Kind zu finden und dem Vater zu übergeben.

Untergetaucht

Zwar hatte die Ex-Radfrennfahrerin früher in Aussicht gestellt, sich einem letztinstanzlichen Urteil fügen zu wollen. Doch hat sie es sich offenbar wieder anders überlegt. Sie ist untergetaucht und will den fünfjährigen Sohn nicht freiwillig dem Vater zurückgeben.

Dies obwohl Gerichte in Italien und in der Schweiz - zuletzt am 15. Oktober das Bundesgericht - das Sorgerecht dem Vater zugesprochen beziehungsweise die Mutter zur Rückführung des Kindes verpflichtet haben.

Sohn dem Vater zugesprochen

Der 42-jährige Vater ist ein italienischer Sportarzt. Er war mit der früheren Schweizer Radrennfahrerin verheiratet.

Nach der Scheidung wurde ihm der 1999 geborene Sohn zugesprochen. Bei einem bewilligten Besuch Ende letzten Jahres nahm die Mutter das Kind jedoch mit in die Schweiz. Seither ist es unauffindbar.

Der Fall erregte grosses Aufsehen, als der Vater Ende August 2004 in einen Hungerstreik trat. Vor der Schweizer Botschaft in Rom protestierte er gegen die Kindsentführung und gegen die seiner Ansicht nach passiven Schweizer Behörden. Er erlitt am 4. September einen Zusammenbruch und musste hospitalisiert werden. Inzwischen hat er sich erholt.

(bsk/sda)

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