Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative erhält Unterstützung
publiziert: Donnerstag, 21. Jun 2012 / 15:32 Uhr
Bern begrüsst die vorgesehene Besitzstandsregelung.
Bern begrüsst die vorgesehene Besitzstandsregelung.

Bern - Sowohl die Berner als auch die Bündner Regierung können mit der vorgeschlagenen Zweitwohnungsverordnung leben. Graubünden erwartet aber Verbesserungen beim definitiven Gesetz. Bern begrüsst vorerst die vorgeschlagene Besitzstandsregelung und hält die Definition von Zweitwohnungen für akzeptabel.

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Generell enthalte die «schlanke Verordnung» die für die Übergangszeit nötigen und insgesamt praxistauglichen Regelungen, stellt der Berner Regierungsrat in einer Stellungnahme vom Donnerstag fest.

Der Kanton Bern begrüsst die vorgesehene Besitzstandsregelung. Sie sei eine zentrale Forderung der touristischen Regionen und trage einem berechtigten Anliegen der Betroffenen Rechnung. Die Regelung erlaubt es, bestehende Erstwohnungen auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent in Zweitwohnungen umzuwandeln - allerdings unter gewissen Bedingungen.

Leben kann der Kanton Bern auch mit der Definition von Zweitwohnungen als Wohnungen, deren Nutzer nicht Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dass damit auch Wohnungen für Personen mit Aufenthalt - insbesondere Wochenaufenthalter und Studierende - unter den Zweitwohnungsbegriff fallen, geht dem Kanton Bern allerdings zu weit. Doch in einer Übergangszeit sei der Kompromiss akzeptabel.

Uneinigkeit bei Terminen

Die Inkraftsetzung der Verordnung auf den 1. September 2012 diene der raschen Klärung der Rechtslage, ist die Regierung überzeugt. Sie fordert aber eine Klarstellung, wonach Baugesuche für Zweitwohnungen bis Ende 2012 nach bisherigem Recht bewilligt werden können.

Die Zweitwohnungsverordnung wurde am vergangenen Montag in einer konferenziellen Anhörung kontrovers diskutiert. Die Adressaten haben zudem bis am Freitag Zeit, ihre Bedenken auch noch schriftlich zu äussern.

Grossteil der Votanten für 1. Januar

Gestritten wurde unter anderem über den Termin, an welchem die Verordnung in Kraft treten soll. Mehrere Votanten sprachen sich an dem Treffen in Bern dafür aus, die Verordnung erst am 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Dies fordert auch der Kanton Graubünden nochmals explizit.

Ansonsten ist die Bündner Regierung mit dem Text weitgehend einverstanden. Zufrieden ist die Exekutive vor allem deshalb, weil bewirtschaftete Zweitwohnungen von der Einschränkung ausgenommen werden. Positiv wertet sie auch die Besitzstandsgarantie.

(knob/sda)

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Unfähig bis zur letzten Instanz
Mit Initianten von Initiativen muss man hart ins Gericht gehen. Zumeist sind die Initiativtexte zwischen unverständlich bis schwachsinnig über kompliziert bis schwammig.

Wenn eine Initiative angenommen wurde, was ja eh selten passiert, dann aber muss die Initiative möglichst wortwörtlich umgesetzt werden sofern es der Text überhaupt dann eben zulässt.

Sieht man die letzten angenommenen Initiativen an, könnte man kotzen wenn man an die "Umsetzung" denkt.
Ausschaffungsinitiative: Diese könnte mehr oder weniger Wort für Wort umgesetzt werden.
Zweitwohnungsinitiative: Auch hier gibt es im Prinzip nicht viel Spielraum
Aber der Volkswille wird untergraben, die Liberalen und SVP bekämpfen selbst jetzt noch die Zweitwohnungsinitiative.
Die Ausschaffungsinitiative wird eigentlich wann umgesetzt und wie. Da verstehe ich die SVP wenn die eine nochmalige Abstimmung nachschieben wollen, auch wenn es natürlich Zwängerei ist.

Minder hat mal angedroht eine neue Inititaive starten zu wollen, damit solche in kurzer Frist vors Volk kommen. Er sollte dies tun und noch ergänzend dazufügen, dass die Umsetzung danach ebenfalls in einer bestimmten Frist (kurz) zu erfolgen hat und das man sich an den Text halten muss.
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