Umstrittener Kampf gegen Terrorismus

publiziert: Freitag, 13. Okt 2006 / 17:05 Uhr

Bern - Die Staatsschutz-Vorlage fällt in der Vernehmlassung durch. Kaum jemand stellt zwar die Bedrohung durch den Terrorismus in Frage. Aber selbst bürgerliche Kreise bezweifeln, ob der Staatsschutz derart aufgerüstet werden darf, wie es der Bundesrat plant.

Wie weit darf der Staatsschutz gehen?
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Nicht einmal die SVP hält ihrem Justizminister Christoph Blocher die Stange. Aus dessen EJPD stammt der Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Bald jede Einschränkung der persönlichen Freiheit könne mit dem Bemühen um die Wahrung der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden, schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Diese Entwicklung sei falsch. Gerade nach der Fichenaffäre seien schwere Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte sehr kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus meldet die SVP grundsätzliche Zweifel an, ob die Nachrichtendienste die zusätzlichen Befugnisse überhaupt brauchen.

Damit findet sie sich in einem Boot mit der Linken: Die SP anerkennt zwar, dass der Terrorismus eine Herausforderung für die Sicherheit sei. Dafür reichten die heutigen Instrumente der Stafverfolgung aber aus. Der Bundesrat habe nicht gezeigt, warum ein derart massiver Ausbau nötig sei.

Zumutung für den Rechtsstaat

Die Grünen sprechen von einer «Zumutung für den Rechtsstaat». Terroristische Aktivitäten würden vom Strafgesetz hinreichend erfasst. Nach Auffassung der Demokratischen Juristinnen und Juristen folgt der Entwurf der Logik: «je weniger Verdacht, desto mehr Überwachung».

Ins gleiche Horn stossen die Datenschützer: Der legitime Kampf gegen den Terrorismus rechtfertige derart einschneidende Massnahmen nicht, hält der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür fest. Besonders stossend findet er die Möglichkeit der präventiven Überwachung ohne strafrechtlich relevanten Verdacht.

(smw/sda)

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