Un-Verträglich?

publiziert: Montag, 4. Jun 2012 / 10:40 Uhr / aktualisiert: Montag, 4. Jun 2012 / 18:44 Uhr
Parlamentsabstimmung über Staatsvertrag: Nach Annahme noch schnell vors Volk?
Parlamentsabstimmung über Staatsvertrag: Nach Annahme noch schnell vors Volk?

Kann Konfitüre mit Staatsverträgen verglichen werden? Diese Frage, die bisher noch niemand gestellt hat, sollte bei der anstehenden Abstimmung über die AUNS-Vorlage durchaus auch berücksichtigt werden.

1 Meldung im Zusammenhang
Über wichtige Staatsverträge abzustimmen scheint ja eine hehre Forderung zu sein, die da von der AUNS gestellt wird. Um dies rüber zu bringen, werden auch wieder massenhaft Plakate geklebt, die wenigstens nicht die Stürmer-Ästhetik derjenigen der Schwester-Organisation SVP eigen haben.

Nun stehen viele Leute der Initiative ablehnend gegenüber, weil es sich um eine der AUNS handelt. Doch dies ist ein Fehler, denn es wird über einen Text abgestimmt, nicht über eine Organisation. Wer dagegen ist, muss also bessere Argumente und Einwände haben.

Denn an sich ist die Idee, in einer direkten Demokratie über «wichtige» Staatsverträge abstimmen zu können, durchaus sympathisch und nicht von vorne herein zu verwerfen.

Sollen wir dies also auch können? Der Haken mit der Initiative ist als erstes mal, dass nicht klar ist, um welche Staatsverträge es konkret geht. Denn in der Initiative werden zwei Kriterien genannt. Das erste Kriterium, das gleich zwei mal vorkommt, ist «wichtige Bereiche».

Wissen Sie genau, was ein wichtiger Bereich ist? Ich bin sicher, dass dies der Fall ist. Genau so wie der Autor und sein Nachbar genau wissen, was für sie wichtig ist. Blöderweise dürfte unser vermeintliches Wissen darüber nicht deckungsgleich sein. Der Begriff «wichtig» enthält genug Gummi, um die gesamte Schweizer Lastwagenflotte zu Bereifen und würde in der Folge zu endlosen Diskussionen führen, ob dieser oder jener Vertrag nun «wichtig» oder «nicht wichtig» sei, wobei die Initianten bei einem Sieg immer den Volkswillen anführen könnten, egal wie nebulös dieser auch formuliert ist. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Das zweite Kriterium ist dagegen wesentlich griffiger: «...einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken...» sind klar verständlich. Doch auch hier besteht wieder ein Haken. Bedenkt man, dass dieser Artikel in die Verfassung geschrieben und womöglich über Jahrzehnte hinweg bestehen würde, sind feste Summen absurd.

Weshalb? Im Jahr 1975 betrugen die gesamten Bundesausgaben zum Beispiel 13.5 Milliarden Franken, dreissig Jahre später, 2005, war die Rechnung bereits auf 51,4 Milliarden, beinahe das Vierfache, angeschwollen. Eine Milliarde 1975 wäre eine ungeheuerliche Mehrbelastung von 7.3% des Bundesbudgets gewesen, während diese 2005 nur noch 1,9% der Ausgaben ausgemacht hätte. Im Jahr 2040 wird eine Milliarde Franken vermutlich ganz anders tönen als heute. Ein bestimmter Prozentsatz am BIP oder Bundeshaushalt wäre ein wesentlich nützlicherer Massstab als diese konkreten Summen, die dazu führen würden, dass über die Jahrzehnte hinweg automatisch über immer mehr Vorlagen abgestimmt werden müsste.

Doch kommen wir noch zur Konfitüre. Auch wenn wir persönlich das Gefühl haben, dass mehr Auswahl immer besser ist, so haben Studien bei Konsumenten gezeigt, dass sie wesentlich zufriedener waren, wenn sie nur aus 5 Sorten Konfitüre auswählen konnten als bei einem Angebot von 20 Sorten. Mehr Wahlmöglichkeiten machen also nicht unbedingt zufriedener - der Trick ist, die Richtige Auswahl zu bekommen. Der Autor bezweifelt die Tauglichkeit der Initiative, diese zu gewährleisten.

Etwas mehr Mitbestimmung wäre durchaus eine gute Sache. Doch der Initiativ-Text will lieber gut tönen, als einer Sache dienen. Populäre Gummi-Begriffe und feste Geldsummen - egal ob die Vorschläge von links oder von rechts kommen - gehören einfach nicht in die Verfassung und sind mit einem vernünftigen Staatswesen ziemlich unverträglich.

(Patrik Etschmayer/news.ch)

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Wichtig.
Staatsverträge sind immer wichtig. Anderenfalls kann man von Anfang an auf sie verzichten.

In diesem Sinne ist klar, was "wichtig" meint.
Sie können sicher sein, dass es nicht zu Diskussionen darüber kommen würde. Denn wenn jemand einen derartigen Vertrag NICHT dem Volk vorlegen wollte, mit der Begründung, es handle sich nicht um einen "wichtigen Bereich", dann müsste er sich die quälende Frage gefallen lassen, was unsere Regierung und deren Vertreter denn eigentlich so alles für Verträge aushandeln und ... unterschreiben. ;-)

In Punkt 2 muss ich Ihnen Recht geben. ABER:

Ist es nicht gerade ein Widerspruch zu Punkt 1? Dort bemängeln Sie die Ungenauigkeit des Textes, weil mit dem Wort "wichtig" ein grosser Interpretationsspielraum gegeben sei. Bei Punkt 2, der Ausgabenhöhe, haben sich die Initianten offenbar GENAUER ausdrücken wollen. Was, wie Sie sehen, auch zu Problemen führt.

Was hätten Sie zu Punkt 2 gesagt, wenn der Initiativtext folgendermassen gelautet hätte:

"...einmalige Ausgaben in MASSGEBLICHER Höhe... "

?
Man kann es nie Recht machen. Entweder, man ist zu ungenau, oder dann wieder zu genau.
.
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