Unbedingte Gefängnisstrafe für rückfälligen Sexualtäter

publiziert: Donnerstag, 4. Dez 2003 / 18:35 Uhr

Zürich - Das Bezirksgericht Zürich hat einen 45-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Schülerinnen zu 27 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt. Der Mann ist dreifach einschlägig vorbestraft und wird hinter Gitter therapiert.

Der Täter soll hinter Gitter therapiert werden.
Der Täter soll hinter Gitter therapiert werden.
Der Mann lockte im Sommer 2000 die elf und zwölf Jahre alten Schülerinnen in seine Wohnung, indem er Süssigkeiten und Geld in Aussicht stellte. Er führte die Mädchen aber ins Bad, wo sie sich ausziehen mussten und missbraucht wurden. Ein Mädchen versuchte zu fliehen - der Täter hatte aber die Wohnungstüre abgeschlossen. Nach dem Missbrauch liess er sie frei und gab ihnen 100 Franken.

Nachdem eine der Schülerinnen die Vorfälle ihrer Mutter erzählt hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet, während dem der Mann die Vorwürfe noch kategorisch abstritt. Schliesslich verriet er sich selber, als er sich im Frühling 2003 wiederholt nackt vor spielenden Kindern präsentierte. Seither befindet er sich in Sicherheitshaft.

Die Anklage forderte wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und mehrfachen Exhibitionismus eine unbedingte Gefängnisstrafe von 27 Monaten sowie eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs. Der Verteidiger verlangte 14 Monate Gefängnis und dass der Strafvollzug aufgeschoben wird - vergeblich.

Da der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist und auch bereits Therapieversuche scheiterten, folgte das Bezirksgericht vollumfänglich der Bezirksanwältin. Wenn der Mann heute aus dem Gefängnis entlassen würde, hätte man keine Gewissheit, dass er sich wohl verhalten würde, sagte der Präsident.

(bert/sda)

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