Rechtliche Grenzen

Unerlaubte Propaganda in Abstimmungs-Couverts

publiziert: Dienstag, 18. Jan 2011 / 13:19 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 18. Jan 2011 / 15:56 Uhr
Briefumschläge des Bundes dürfen nicht für Abstimmungspropaganda verwendet werden.(Symbolbild)
Briefumschläge des Bundes dürfen nicht für Abstimmungspropaganda verwendet werden.(Symbolbild)

Bern - In Bundes-Couverts Abstimmungspropaganda zu verschicken, ist verboten. Daran erinnert die Bundeskanzlei, nachdem sie über einen Fall informiert worden ist und diesen dokumentiert hat. Das Logo der Eidgenossenschaft könnte die Meinungsbildung beeinflussen.

Wie die Bundeskanzlei am Dienstag mitteilte, hatte sie Kenntnis von Einladungen zu Jungschützenkursen erhalten. Diese waren zusammen mit Propaganda zur Abstimmung über die Waffenschutz-Initiative in einem weissen Couvert mit dem Schweizer Kreuz und viersprachiger Beschriftung verschickt worden.

Wie viele solcher Sendungen verschickt worden sind, konnte Thomas Abegglen von der Bundeskanzlei (BK) der Nachrichtenagentur SDA nicht sagen. Angesichts der kleinen Zielgruppe bestehe aber Grund zur Annahme, dass es sich nicht um einen Missbrauch von grösserem Ausmass handle. Der Fall stamme aus der Deutschschweiz, sagte er nur.

Post für 1100 Jugendliche

Die Regionalzeitung «Der Landbote» machte derweil publik, dass in Winterthur rund 1100 Jugendliche mit dem offiziellen Couvert des Bundes zu Jugend- und Jungschützenkursen eingeladen worden waren, samt Propaganda-Flyer. Dies bestätigte Veronika Honegger, Jungschützenleiterin des Militärschiessvereins Winterthur.

«Wir wussten, dass dieser Versand heikel ist», sagte Honegger. Die Aktion sei in Absprache mit zwei weiteren Winterthurer Schiessvereinen erfolgt. Die Flyer habe man vom Schützenverband erhalten.

Die Adressen der Jugendlichen hatten die Vereine von der Stadt Winterthur bekommen. Die Daten dürften gemäss dem kantonalen Datenschutz- und dem Gemeindegesetz herausgeben werden, sagte Daniela Fusco, Leiterin der Einwohnerkontrolle. Ein klarer Verstoss sei jedoch die Verwendung für politische Propaganda.

Laut Bundeskanzlei dürfen Briefumschläge des Bundes für den Versand von Abstimmungsempfehlungen nicht verwendet werden. Denn das Corporate Design des Bundes sei «dazu geeignet, dass eine Sendung vom Adressaten anders wahrgenommen wird als die normale Briefpost».

(bert/sda)

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