
Lausanne - Wer in einem Selbstkontroll-Zug der SBB mit einem 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse erwischt wird, darf laut Bundesgericht nicht wie ein Schwarzfahrer behandelt werden. Die SBB verlangt deshalb ab sofort einen Graufahrer-Zuschlag von 60 statt 80 Franken.
Kontrolleure der SBB hatten 2009 in einer S-Bahn zwischen Zürich und Schaffhausen einen Reisenden mit 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse angetroffen. Dafür erhoben sie von ihm einen Zuschlag von 80 Franken. Den gleichen Betrag müssen auch Schwarzfahrer zahlen.
Das Bundesgericht hat nun in letzter Instanz entschieden, dass die SBB Grau- und Schwarzfahrer nicht einfach gleich behandeln darf, sondern verpflichtet ist, eine differenzierte Lösung zu finden. Das gilt laut Gericht zumindest soweit, wie beim Graufahrer keine Hinweise auf bewussten Missbrauch bestehen.
Differenzierte Sanktionen
Gemäss den Richtern in Lausanne lief die bisherige Praxis der SBB darauf hinaus, dass ein Graufahrer unter dem Strich mehr bezahlen musste als ein Schwarzfahrer, da er im Vergleich zu letzterem auch noch das Geld für das Billet ausgelegt hat. Diese Ungleichbehandlung verstosse gegen die Bundesverfassung.
Das Transportgesetz selber lege zudem fest, dass sich die Höhe der Zuschläge auch nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall zu richten habe und der Zuschlag zusätzlich zum Fahrpreis zu erheben sei. Das Vorgehen der SBB sei vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Wie sie das Problem lösen soll, lässt das Bundesgericht im Entscheid offen.
Entscheid aufgehoben
Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Es war im vergangenen Dezember zum Schluss gekommen, dass die SBB zwar auch von Graufahrern 80 Franken Pauschalzuschlag erheben dürfe.
Im Sinne einer differenzierten Sanktionierung müssten die Bundesbahnen indessen in Zukunft von Schwarz- und Graufahrern auch noch den fehlenden Fahrpreis einfordern. Um dabei übermässigen Aufwand zu vermeiden, könne eine vereinfachte Regelung angewendet werden, etwa die Fahrpreiserhebung ab Kontrolle.
(asu/sda)
In meinen Flegeljahren habe ich mich manchmal auch in einen Erste-Klasse-Sessel hingesetzt und hatte nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei.
Bei einer allfälligen Kontrolle lag es im Ermessen des Kontrolleurs, ob er uns "also gut, diesmal...", rausschicken oder eine Busse aufbrummen wollte. Ich habe alles erlebt. Sogar einen elenden Zusammenschiss gab es einmal frühmorgens - aber ausgerechnet dieser Mann hat uns dann nicht rausgeschickt.
Diesen Bundesgerichtsentscheid begrüsse ich persönlich, auch wenn ich im Prinzip der Ansicht bin, dass man für solche Kleinigkeiten nicht gleich das Bundesgericht bemühen sollte.
Wenn unsere sonst lobenswerten ÖV sich vielleicht mal Gedanken machen könnten, zu welchen Zeiten es empfehlenswert wäre, einen Wagen mehr anzuhängen und zu welchen Zeiten man ohnehin nur leere Bänke rumschiebt, hätten sie auch keine Graufahrer. Ich wäre jedenfalls nie 1. Klasse gefahren, wenn ich in der 2. Klasse Platz gefunden hätte.
- Pacino aus Brittnau 475
Schon wieder Fehlalarm? . . . . . . für jede Hiobs-Botschaft gibt es auch gleich die Entwarnung. ... Do, 09.02.12 12:51 - keinschaf aus Henau 588
Die Veralzheimerung der seriösen Wissenschaft Zitat: "Untersucht wurden 92 Kinder im Vorschulalter, denen man eine ... Mo, 06.02.12 05:22 - JasonBond aus Strengelbach 3355
Demokratie Nun man könnte diese Gedankenspielchen (die wieder einmal nur genial ... So, 29.01.12 11:21 - JasonBond aus Strengelbach 3355
Rechnen können Schmeissfliegen auch nicht da verwechselt man gerne mal 2,56 mit 1,3, so wie die Weltwoche die ... Di, 24.01.12 12:31 - thomy aus Bern 3505
... obwohl ergänzend noch etliche Namen dazu zu nennen wären ... leider! Zum Beispiel der Schreinermeister, der Fuhrhalter und viele andere mehr ... Di, 24.01.12 12:25 - JasonBond aus Strengelbach 3355
Seltene Schmeissfliege wurde entdeckt. Nun streiten sich die Experten um die Namensgebung ... Fr, 13.01.12 14:39 - keinschaf aus Henau 588
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