Entlassung nun definitiv

Uni stellt Christoph Mörgeli per sofort frei

publiziert: Freitag, 28. Sep 2012 / 11:42 Uhr / aktualisiert: Freitag, 28. Sep 2012 / 11:59 Uhr
Christoph Mörgeli muss sofort gehen.
Christoph Mörgeli muss sofort gehen.

Zürich - Jetzt ist es klar: Christoph Mörgeli, Konservator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich (UZH), muss gehen. Die Uni-Leitung hat die vor einer Woche angekündigte Entlassung am Freitag ausgesprochen.

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Mörgeli ist per sofort freigestellt. Das Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist per 31. März aufgelöst. Er erhält also noch ein halbes Jahresgehalt. Laut UZH gibt es zwei Gründe für die Kündigung: Erstens ungenügende Leistung und zweitens illoyales Verhalten.

Der Gekündigte hat die Möglichkeit, gegen die Kündigung und die Freistellung innert 30 Tagen bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen zu rekurrieren. Den Entscheid der Kommission kann er ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Ziele nicht erfüllt

Laut UZH-Leitung ist Mörgeli seinen Pflichten als Konservator und als Verantwortlicher der Objektsammlung «ungenügend nachgekommen». Bei der Mitarbeiterbeurteilung (MAB) vom Februar 2012 war seine Leistung als ungenügend beurteilt worden. Es wurden Ziele vereinbart, die im Hinblick auf die geplante zweite MAB am 21. September «klar nicht erreicht» wurden.

Zudem habe Mörgeli «die Loyalitätspflicht gegenüber der Universität Zürich schwer verletzt und das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört». Dieser Vorwurf bezieht sich gemäss Mitteilung der Uni-Leitung beispielsweise auf die verbalen Angriffe gegenüber seinem direkten Vorgesetzten und die Mobbingvorwürfe gegenüber Mitarbeitenden der Universität.

Der ursprünglich geplanten zweiten MAB sei damit die «Grundlage entzogen» gewesen: Die Bewährungsfrist hätte «ihren Zweck nicht mehr erfüllen können».

Professorentätigkeit weiter möglich

Unirektor Andreas Fischer hatte am vergangenen Freitag die Kündigung und Freistellung von Mörgeli angekündigt. Dieser hatte daraufhin Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Frist lief bis Mittwoch (Datum des Poststempels). Die Stellungnahme von Mörgelis Anwalt ging am Donnerstag bei der UZH ein, so die Mitteilung.

Nach Überprüfung des Schreibens sei die UZH zum Schluss gekommen, «dass das Anstellungsverhältnis mit Prof. Mörgeli zu kündigen und er per sofort freizustellen sei». Seine wissenschaftliche Tätigkeit als Titularprofessor kann der Gekündigte weiterführen. Laut Mitteilung sieht die UZH diesbezüglich den Abschluss einer separaten Vereinbarung vor.

(bg/sda)

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Bisher...
konnte man denken, das scheibchenweise Rausrücken mit den Teilwahrheiten sei nur ungeschickt bis saublöd. Inzwischen stinken aber die gesammelten Teilwahrheiten so zum Himmel, dass die bisherige Taktik unserer "Mörgeligegner" nun doch plausibel erscheint: hätten sie die Wahrheit sofort mit einem Mal preisgegeben, dann hätten sie das auch gleich mit ihren Rücktritten verbinden können. Letzteres sollten sie jetzt nachholen. Das Fass ist übergelaufen. Unerträglich!
Bitte nicht lesen!
Zu den schwierigeren Aufgaben eines Vorgesetzten gehört, einen Mitarbeiter zu entlassen. Wie macht man das am besten?

Folgender Ratschlag: «Eine Kündigung wegen ungenügender Leistung muss Folge eines definitiven Beschlusses sein. Auf Diskussionen kann man sich dann nicht mehr einlassen. In einem Moment der Trennung muss man aber dafür sorgen, dass dem Betroffenen die Weiterentwicklung möglich bleibt. Man sollte ihm stets die Möglichkeit geben, selbst zu kündigen, um ihm den Weg nicht zu verbauen. Im Nachhinein ist es auch unwesentlich, warum jemand gehen muss. Entweder das Arbeitsverhältnis funktioniert, oder es funktioniert nicht.»

Wahrlich trefflich beobachtet! Aber bitte Luft anhalten und weiterdenken, Adrenalin bitte noch zurückhalten!


Hier das dicke Ende:

Wer wäre besser geeignet, nützliche Tipps zu vermitteln, als ein erfahrener und erfolgreicher Unternehmer wie Christoph Blocher. Im Führungshandbuch «Das Blocher-Prinzip» findet sich unter dem Kapitel «Wie trennt man sich von Mitarbeitern?» der obige Text!!!!

Aber, wie immer, wenn es sich um Parteiangehörige handelt gelten alle diese gescheiten Gedanken und Sprüche des guten CB natürlich nicht mehr, das Blocherprinzip gilt natürlich nur für Gutmenschen, und Liebe, Nette und 68-er und anderes Getier.
Auf Diskusionen kann ich mich nicht mehr einlassen!

Heute in der NNZ am Sonntag gefunden.
Opfer einer lang geplanten politischen Verschwörung
Nein ich spinne jetzt nicht. Der Titel ist in etwa die Zusammenfassung der "Argumente" der Weltwoche in der aktuellen Ausgabe.

Mörgeli's Entlassung wäre wohl längst fällig gewesen, aber weil er mächtig und ein SVPler ist konnte er wohl lange tun (bzw. nicht tun) was er wollte an der Uni ohne Konsequenzen zu tragen.

Das Gepoltere das die SVP jetzt versucht loszutreten ist lachhaft und völlig durchsichtig.
Man versucht SVPler in Zukunft unkündbar zu machen an öffentlichen Stellen.
Ausserdem wieder eine gute Gelegenheit sich als Opfer darzustellen, eine PUK zu fordern, EWS zum Rücktritt aufzufordern bla bla bla.
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