Vorschläge liegen auf dem Tisch

Unternehmensbesteuerung: Bald neue Regeln auf dem Weg

publiziert: Donnerstag, 19. Dez 2013 / 14:41 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 19. Dez 2013 / 15:23 Uhr
Die Gewinnsteuerbelastung könnte von knapp 22 Prozent auf 14 Prozent gesenkt werden.(Symbolbild)
Die Gewinnsteuerbelastung könnte von knapp 22 Prozent auf 14 Prozent gesenkt werden.(Symbolbild)

Bern - Die Vorschläge für die nächste Unternehmenssteuerreform liegen auf dem Tisch: Neue Sonderregeln und tiefere kantonale Gewinnsteuern sollen die Steuerprivilegien für Holdings ersetzen. Wie die hohen Steuerausfälle kompensiert werden sollen, bleibt jedoch offen.

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Weil die EU die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften nicht mehr akzeptiert, haben Vertreter von Bund und Kantonen in den vergangenen Monaten über Alternativen nachgedacht. Das Ziel: Die Schweiz soll steuerlich attraktiv bleiben, aber Unternehmen nur noch mit international akzeptierten Mitteln anlocken.

«Wir versuchen, unser Land gut zu positionieren», sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien. Der internationale Steuerwettbewerb sei hart. Das neue Steuerregime soll - anders als das heutige - in- und ausländische Gewinne gleich behandeln, keine Schlupflöcher bieten, steuersystematisch begründbar sein und mindestens in einem EU-Staat angewendet werden.

Lizenzbox an erster Stelle

Im Mai hatten die Vertreter von Bund und Kantonen einen Zwischenbericht vorgelegt. Am Donnerstag ist nun der Schlussbericht veröffentlicht worden. Die im Frühjahr skizzierte Richtung wird darin bestätigt. Der Bericht empfiehlt ein Bündel von steuerlichen Massnahmen, um die Abschaffung der heutigen Privilegien zu kompensieren.

An erster Stelle steht die Einführung einer sogenannten Lizenzbox bei den kantonalen Steuern. Dies bedeutet, dass bestimmte Erträge - nämlich jene aus der Verwertung von geistigem Eigentum - privilegiert besteuert werden. Der Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Adrian Hug, sieht dies als Chance für die Schweiz, weil so Innovationen gefördert würden.

Auch Lizenzbox umstritten

Die Lizenzbox wird heute in verschiedenen EU-Staaten angewendet. Allerdings steht auch dieses Mittel in der Kritik jener Gremien, welche die Steuerregimes überprüfen, wie Christoph Schelling vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) vor den Medien darlegte. Derzeit sei schwierig abzuschätzen, worauf man sich international am Ende einige, heisst es im Bericht.

Die Lizenzbox soll für alle Kantone verbindlich im Steuerharmonisierungsgesetz umschrieben werden. Neben der Lizenzbox empfiehlt der Bericht weitere steuerliche Massnahmen, darunter die bereits geplante Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie die Zinsbereinigung der Gewinnsteuer.

Gewinnsteuersätze senken

Daneben sollen die Kantone je nach Bedarf die kantonalen Gewinnsteuern senken, um zu verhindern, dass Unternehmen bisher privilegierte Aktivitäten in ein anderes Land auslagern. Weil die Gewinnsteuersätze stark differieren, sind die Kantone in unterschiedlichem Masse betroffen. Wie stark der Gewinnsteuersatz gesenkt werden müsste, hängt zudem von der exakten Ausgestaltung der anderen Massnahmen ab.

Im Durchschnitt aller Kantone könnte die Gewinnsteuerbelastung maximal von heute knapp 22 Prozent auf 14 Prozent gesenkt werden. Als minimale Steuersenkung nimmt der Bericht eine Reduktion auf 18 Prozent an. Fest steht, dass der Finanzausgleich angepasst werden müsste.

Erhebliche Belastung

Wie hoch die Steuerausfälle wären, lässt sich nicht genau beziffern. Widmer-Schlumpf sprach von «erheblichen Belastungen.» Wie bereits im Frühjahr schätzen die Experten die Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden auf 1 bis 3 Milliarden Franken. Die Lasten sollen etwa hälftig auf Bund und Kantone aufgeteilt werden.

Auf der Ausgabenseite beläuft sich das Potenzial beim Bund laut dem Bericht aus heutiger Sicht auf kaum mehr als 1 Milliarde Franken. Ohne Massnahmen auf der Einnahmenseite können die Ausfälle also nicht aufgefangen werden. Im Vordergrund steht die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer.

(ww/sda)

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