Untersuchung zu Häftlingstod eingeleitet

publiziert: Mittwoch, 21. Apr 2010 / 17:20 Uhr
Der Häftling hatte Feuer gelegt und wartete zu lange auf Hilfe. (Achivbild)
Der Häftling hatte Feuer gelegt und wartete zu lange auf Hilfe. (Achivbild)

Lausanne - Der Tod eines Häftlings in der Strafvollzugsanstalt Bochuz VD im März schlägt hohe Wellen in der Waadt. Regierungsrat Philippe Leuba hat seine Sofortmassnahmen präsentiert, um «solche Dramen künftig zu vermeiden». Er versprach bei der Aufklärung des Falles «totale Transparenz».

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Nach dem Tod eines Häftlings am 11. März dieses Jahres in der Strafvollzugsanstalt Bochuz VD kursierten verschiedenen Versionen darüber, wie lange der Mann in seiner brennenden Zelle ausharren musste, bis endlich Hilfe herbeieilte. Es war von rund eineinhalb Stunden die Rede.

Der 30-Jährige hatte gegen ein Uhr früh in seiner Zelle Feuer gelegt. Da er die Erlaubnis hatte zu rauchen, besass er ein Feuerzeug.

Unabhängige Untersuchung eingeleitet

Um Klarheit zu schaffen, sei eine unabhängige Untersuchung eingeleitet worden, unter der Leitung des ehemaligen Kantonsrichters François Jomini, sagte Leuba anlässlich einer Medienkonferenz. Einen Tag zuvor hatte die Linke in einem Vorstoss im Kantonsparlament eben eine solche unabhängige Untersuchung gefordert.

Der Regierungsrat stellte zudem mehrere Sofortmassnahmen vor, die als Folge eines internen Untersuchungsberichts und eines von ihm geforderten Zusatzberichts ergriffen werden. So wird die Zahl der Wärter in der Nacht von zwei auf drei aufgestockt. Auch der Pikettdienst in der Nacht wird verstärkt - von heute einer auf zwei Personen.

Flammenerzeugende Geräte verboten

Um Brände künftig zu vermeiden, sind zudem ab sofort Streichhölzer und Feuerzeuge, die eine Flamme verursachen, verboten. Sie würden durch Feuerzeuge ersetzt, die «ohne Flammen» auskämen, so der Regierungsrat. Auch teste man zurzeit Bettwäsche und Matratzen, die weniger leicht entflammbar seien.

Alle Massnahmen zusammengerechnet kosten den Staat zusätzlich jährlich 230'000 Franken. Hinzu kommen noch 100'000 Franken für das Engagement eines externen Beraterbüros, das die Sicherheit und die entsprechenden Abläufe in der Strafvollzugsanstalt überprüfen soll.

(fest/sda)

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