Rassistischer Messerstecher vor Gericht

Unzurechnungsfähig:
Antisemitischer Messerstecher ist geisteskrank

publiziert: Montag, 8. Mai 2000 / 19:45 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 9. Mai 2000 / 10:17 Uhr

Zürich - Vor den Schranken des Zürcher Bezirksgerichts stand am Montag ein 52-jähriger Bäcker aus dem Kanton Schaffhausen. Der Geisteskranke überfiel im letzten Sommer in Zürich auf offener Strasse einen Israeli und verletzte ihn mit einem Teigmesser.

Der Täter stand am Montag vor Gericht zu seiner Tat, machte bei der Vernehmung aber einen verwirrten Eindruck. Nach dem Übergriff am 16. August auf einen zufällig ausgewählten Israeli - er stach ihm mit dem Messer in den Rücken - wurde bekannt, dass der Angeklagte eigentlich einen Anschlag auf Sigi Feigel, den Ehrenpräsidenten der Israelitischen Cultusgemeinde, geplant hatte.
Als der 78-jährige Zürcher Rechtsanwalt an jenem Tag jedoch per Zufall an seinem Arbeitsplatz nicht auftauchte, suchte sich der Angeklagte für seine Tat ein anderes Opfer und fand es nahe der Bahnhofstrasse an der Zürcher Strehlgasse.

Opfer an Kipa als Juden erkannt
Der Tourist, den er an der Kipa als Juden erkannte, erlitt schwere Verletzungen und überlebte nur dank der medizinischen Notmassnahmen. Die Anklage lautete am Montag auf versuchte Tötung sowie strafbare Vorbereitung zu vorsätzlicher Tötung.
Aufgrund des geistigen Zustandes des Angeklagten - er wurde als nicht zurechnungsfähig erklärt - verlangte aber die Anklage vor Gericht die Anordnung einer stationären Massnahme und damit den Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik.
Bereits nach der Tat war der Bäcker in eine Klinik eingewiesen worden. Er verlangte für sich vor Gericht eine ambulante Massnahme. Nach seinen Aussagen fühlte sich der Angeklagte von einer Gruppe von Juden verfolgt und litt unter Wahnvorstellungen.

Opfer verlangt hohe Genugtuung
Das Verbrechen sei aus rassistischen Motiven geschehen, deshalb brauche es ein klares Zeichen, sagte der Geschädigtenvertreter. Der Verteidiger widersprach und verlangte den Verweis der Forderung auf den Zivilweg.
Angesichts der offensichtlichen Geistesgestörtheit seines Mandanten kritisierte der Verteidiger die Absicht der Gegenpartei, den Prozess für eine politische Veranstaltung zu missbrauchen.

(sda)

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