45 Angestellte verlieren ihren Job

Urheberrechtsverletzung: Media Monitoring am Ende

publiziert: Montag, 2. Jul 2001 / 12:35 Uhr

Bern - Die Media Monitoring Switzerland AG (MMS) in Bern, die nach individuellen Kundenwünschen Zeitungsartikel per E-Mail und Fax vertreibt, stellt per Ende 30. Juni ihren Betrieb ein. Grund: Gemäss Obergericht des Kantons Bern verletzt die Firma das Urheberrecht. 45 Angestellte verlieren ihren Job.

Weiterführende Links zur Meldung:

Media Monitoring Homepage

www.mmsag.ch

Mit dem Entscheid der Oberrichter im Mai dieses Jahres sei der MMS die Existenzgrundlage entzogen worden, heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag. Mit der Schliessung der Firma verlieren 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Job. Den Angestellten sei regulär gekündigt worden, sagte eine MMS-Sprecherin auf Anfrage.

Klage von sieben Verlagshäusern

Seit Juni 1998 bietet MMS ihren Kunden einen vollelektronischen Pressespiegel an. Das Unternehmen liest täglich mit einem Scanner die redaktionellen Inhalte der wichtigsten rund 100 Schweizer Zeitungen in eine Datenbank ein. Diese dient ihr als Basis ihrer kostenpflichtigen Dienstleistungen.
Dagegen klagten sieben grosse Verlagshäuser der Schweiz ("Aargauer Zeitung", "Berner Zeitung", Edipresse, "Le Temps", "Neue Zürcher Zeitung", Ringier und Tamedia). Sie machten geltend, das Einscannen und die komerzielle Verwertung ihrer Produkte verletze geltendes Recht. Sie erhielten im wesentlichen Recht.

Nutzungsrecht bei Verlagen

Das Gericht verbot MMS unter Strafandrohung, den sogenannten Clipping Service - gemäss MMS eine "einzigartige Dienstleistung mit eindeutigem Marktbedürfnis" - weiterzuführen. Das Nutzungsrecht für die umstrittenen Artikel liege klar bei den Verlagen, entschied das Obergericht.
Die fest angestellten Redaktorinnen und Redaktoren hätten den Verlagen das Nutzungsrecht abgetreten. Diese Abtretung umfasse auch das Recht, sich gegen eine unerwünschte Weiterverbreitung zu wehren, begründete das Gericht weiter.

Kein Weiterzug ans Bundesgericht

Die MMS hätte den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen können, verzichtet gemäss der MMS-Sprecherin jedoch darauf.
Das bedeutet, dass sich das Obergericht mit den finanziellen Folgen des Urteils befassen muss. Die sieben Verlagshäuser haben die MMS AG nämlich auch auf die Herausgabe des illegal erwirtschafteten Gewinns verklagt.

(ba/sda)

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