Urnengang zu Abzocker-Initiative am 3. März
publiziert: Mittwoch, 24. Okt 2012 / 12:49 Uhr
Abzocker, Familienpolitik und Raumplanung an der Urne.
Abzocker, Familienpolitik und Raumplanung an der Urne.

Bern - Der Bundesrat hat für den eidgenössischen Urnengang vom 3. März 2013 drei Vorlagen angesetzt. Abgestimmt wird über den Bundesbeschluss über die Familienpolitik und die Änderung des Raumplanungsgesetzes. Zudem kommt wie erwartet die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zur Abstimmung.

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Damit wird das lange Tauziehen um die Initiative im nächsten Frühling zu Ende gehen - sechseinhalb Jahre nach Lancierung durch den parteilosen Schaffhauser Ständerat Thomas Minder kommt das Volksbegehren an die Urne. Die Initiative wurde am 26. Februar 2008 mit knapp 115'000 Unterschriften eingereicht.

Zu den zentralen Forderungen der Initiative gehört, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen.

Das Parlament hat mit der Revision des Aktienrechts einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser tritt in Kraft, wenn die Initiative «gegen die Abzockerei» an der Urne abgelehnt wird.

Krippenangebot in Verfassung verankern

Zudem entscheidet das Volk im nächsten Frühjahr über den neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik. Dieser untersteht dem obligatorischen Referendum. Das Parlament hatte die Vorlage mit 129 zu 57 Stimmen im Nationalrat respektive mit 28 zu 12 Stimmen im Ständerat in der Sommersession verabschiedet.

Mit dem neuen Artikel soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Bundesverfassung verankert werden. So sollen Bund und Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen.

Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.

Referendum zum revidierten Raumplanungsgesetz

Die dritte Vorlage betrifft das revidierte Raumplanungsgesetz, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Dieses war am 15. Juni vom Parlament verabschiedet worden. Das bürgerliche Lager ergriff daraufhin das Referendum, welches mit 69'300 Unterschriften zustande gekommen ist.

Federführend für das Referendum war der Schweizerische Gewerbeverband (sgv). Er stört sich vor allem daran, dass zu gross geratene Bauzonen unter Umständen zurückgezont werden müssen oder dass Landeigentümer zur Überbauung ihrer Grundstücke innert einer bestimmten Frist verpflichtet werden können.

Die Gegner, darunter namentlich die SVP, halten das Gesetz für eigentumsfeindlich, und sie kritisieren eine Verschiebung von Kompetenzen zum Bund.

Mit den Regelungen im Raumplanungsgesetz will das Parlament der Zersiedelung Einhalt gebieten. Baulandreserven sollen auf den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre ausgerichtet werden - das würde in einigen Kantonen zu Rückzonungen führen.

(bert/sda)

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