Betrüger wegen Hehlerei schuldig gesprochen

Urteil gegen Verkäufer von gestohlenem Carigiet-Bild

publiziert: Mittwoch, 11. Apr 2012 / 22:05 Uhr
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte einen Unternehmer wegen Hehlerei.
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte einen Unternehmer wegen Hehlerei.

Zürich - Weil er ein gestohlenes Bild des Bündner Künstlers Alois Carigiet für 28'000 Franken weiterverkauft hat, ist ein Mann vom Zürcher Bezirksgericht wegen Betrugs und Hehlerei verurteilt worden. Bis zuletzt behauptete er, vom Diebstahl nichts gewusst zu haben.

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Das Gericht glaubte dem Unternehmer nicht. Es verurteilte den Mann am Mittwoch zu einer unbedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 50 Franken. Zudem muss er die Gerichtsgebühr von 2500 Franken bezahlen. Der Beschuldigte habe den Galeristen, dem er das Bild verkaufte, arglistig getäuscht, argumentierten die Richter.

Das Carigiet-Bild «Aufbruch» war über Umwege zum Beschuldigten gekommen. Es gehörte bis zur Auflösung eines Zürcher Lokals im Jahr 2002 zu dessen Inventar. Als das Restaurant schloss, nahm der damalige Pächter das Bild einfach mit - obwohl es ihm gar nicht gehörte.

Aufmerksamer Polizist

Das Gemälde blieb daraufhin über Jahre verschwunden, bis 2010 ein aufmerksamer Polizeibeamter das gestohlene Bild in einer Galerie an der Zürcher Rämistrasse bemerkte und eine Strafuntersuchung ins Rollen brachte. Der Galerist erklärte, dass er das wertvolle Kunstwerk einem Kaufmann für 28'000 Franken abgekauft hatte.

Die Spur führte schnell zum Beschuldigten und es kam aus, dass dieser Stammgast war im Lokal des Wirtes, der 2002 das Carigiet-Bild einfach mitlaufen hatte lassen. Dieser hatte das Gemälde dem Unternehmer gegeben, mit der Bitte, es auf dem Kunstmarkt abzusetzen.

Der Beschuldigte bestritt, davon gewusst zu haben, dass das Bild gestohlen war. Sein Verteidiger hatte deswegen auch einen Freispruch verlangt. Das Gericht glaubte die Unschuldsversion aber auch nicht, weil der schwer erkrankte Wirt 2011 kurz vor seinem Tod ein Geständnis abgelegt und seinen Geschäftspartner schwer belastet hatte.

Der verurteilte Unternehmer war bereits 2006 vom Zürcher Bezirksgericht wegen Betrugs und anderen Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden.

(asu/sda)

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