Urteil gegen notorischen Handy-Räuber

publiziert: Donnerstag, 27. Aug 2009 / 13:13 Uhr

Lausanne - Ein junger Räuber aus Zürich muss definitiv für sieben Jahre hinter Gitter. Er hatte mehrfach Passanten überfallen und ihnen das Handy abgenommen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der sich als Opfer der Werbung darzustellen versuchte.

Der Verurteilte war als Wiederholungstäter bekannt.
Der Verurteilte war als Wiederholungstäter bekannt.
Der Mann hatte im Februar 2005 beim Bahnhof Zürich Oerlikon zwei junge Leute mit einem Schlagring bedoht und ihnen das Mobiltelefon abgenommen. Wenige Wochen später schlug er im Hotel Zürich Airport den Portier mit einer Softgun-Pistole nieder und raubte sein Service-Portomonnaie.

Im November 2006 hatte er sich zweimal von hinten Passanten genähert und ihnen ein Sackmesser an den Hals gesetzt, um an Geldbörse und Mobiltelefon zu gelangen. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Wiederholungstäter für diese und weitere Delikte zu sieben Jahren Freiheitsstrafe.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen. Die Lausanner Richter haben zunächst bestätigt, dass es sich bei einem Schlagring strafrechtlich um eine gefährliche Waffe handelt. Der Mann oder vielmehr sein Anwalt hatten dies bestritten.

«Opfer der Werbung»

Laut dem Urteil steht weiter fest, dass ein Messer am Hals für das Opfer eine unmittelbare und stark erhöhte Lebensgefahr schafft.

Schliesslich hatte sich der Täter erfolglos darauf berufen, ein Opfer der Werbung zu sein. Ihm sei suggeriert worden, dass ohne Handy «eine Lebenskarriere» unmöglich sei. Um diesen Verlockungen widerstehen zu lernen, sei es viel sinnvoller, ihn in eine Arbeitserziehungsanstalt einzuweisen, als ins Gefängnis zu stecken.

(ht/sda)

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